Mit konkretem Krankheitsverdacht zahlen gesetzliche Kassen manche Untersuchung, die der Patient sonst als „Individuelle Gesundheitsleistung“ selbst zahlen müsste. Ärzte stellen teils dennoch eine Rechnung - so verdienen sie mehr.
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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 22. März 2022. Ganze Marktcheck-Folgen in der Mediathek: x.swr.de/s/13zv
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VOM ARZT ABGEZOCKT
Lena W. (Name geändert) leidet an Osteoporose und fühlt sich von ihrem Orthopäden regelrecht abgezockt. Eine regelmäßige Knochendichte-Messung ist für die Rentnerin wichtig, damit der Arzt ihre Medikamente und die Dosierung anpassen kann.
ÄRZTE RECHNEN LEISTUNG LIEBER PRIVAT AB
„Als ich angerufen habe, einen Termin vereinbart habe, wurde mir gesagt; das kostet 45 Euro“, so Lena W. „Und darauf habe ich dann den Orthopäden angesprochen und dieser hat dann gesagt, dass kein Orthopäde in der Umgebung diese Leistung über die Krankenkasse verrechnet.“
Sie wendet sich an ihre Kasse: „Ich habe das der Krankenkasse geschildert. Und die haben gesagt, ja, das ist eine Kassenleistung, aber sie können nichts machen, wenn das der Arzt privat abrechnet.“
INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNG - IGEL
Ärzte deklarieren also eine Untersuchung als IGeL - als individuelle Gesundheitsleistung -, die Patienten selbst bezahlen müssen, obwohl sie die Behandlung bei der Kasse abrechnen könnten.
Bernhard Winter ist selbst Arzt, Internist und kritisiert das IGeLN vieler Berufskollegen: „Das ist ein Geschäft. Das heißt konkret: Über die Kassen abgerechnet bekommt man für die Knochendichtemessung um die 30 Euro, als Privatrechnung abgerechnet kann man so mit etwa 45 Euro rechnen. Es läuft offensichtlich schief, dass im Behandlungskontext das Geld eine zentrale Bedeutung bekommen hat. Was wiederum für den Patienten bedeutet, dass er verunsichert wird, ob es jetzt um sein Leiden geht oder ob es nur noch darum geht, dass jemand viel an ihm verdient.“
KASSENLEISTUNG MUSS NICHT SELBST BEZAHLT WERDEN
Wenn Mediziner ihre Patienten ungerechtfertigt zur Kasse bitten, sind sie nicht nur unfair, sie verstoßen auch gegen das Gesetz. Wer sich wie Lena W. von seinem Arzt zu einer IGeL-Leistung gedrängt fühlt oder sogar eine Kassenleistung aus eigener Tasche bezahlen muss, der sollte sich auf jeden Fall bei der Landesärztekammer beschweren.
Autorin: Beate Bastian
Bildquelle: Colourbox
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