Strafverteidiger betonen gern und häufig, wie wichtig es in Strafverfahren ist, die Ermittlungsakte zu kennen. Manche Leute wittern hinter dieser Notwendigkeit ein großes Mysterium, das nicht zuletzt dazu dient, den mit der Akteneinsicht beauftragen Rechtsanwalt zu alimentieren. Einige fragen sich, ob man nicht einfach selbst schnell einen Blick hinein werfen kann. Bestenfalls bevor Kosten entstehen.
In der Tat gibt § 147 der Strafprozessordnung auch dem unverteidigten Beschuldigten die Möglichkeit, die Ermittlungsakte einzusehen:
"Der Beschuldigte, der keinen Verteidiger hat, ist in entsprechender Anwendung der Absätze 1 bis 3 befugt, die Akten einzusehen und unter Aufsicht amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen, soweit der Untersuchungszweck auch in einem anderen Strafverfahren nicht gefährdet werden kann und überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter nicht entgegenstehen."
Was es damit auf sich hat, wie und wo man einen solchen Antrag stellen kann und ob das wirklich weiterhilft, erkläre ich diesem Video.
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Негізгі бет Akteneinsicht ohne Anwalt - (wie) geht das?
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