Da es recht oft Fragen zu bestehenden Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe und Feuerstätten gab, haben wir ein kurzes Video dazu gemacht.
Die Ausnahme leitet sich aus dem § 19 Abs. 2 der 1. BimschV (letzter Stand 13.10.2021) ab. Die letzte Änderung und damit auch die Formulierung der Ausnahmeregelung könnt ihr im Bundesgesetzblatt Nr. 4676/2021 nachlesen.
Hier der Direktlink dazu:
www.bgbl.de/xaver/bgbl/start....
Негізгі бет Ausnahmeregelung Bestandschutz Ableitbedingungen Schornstein
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