Der Arbeitgeber hat langzeiterkrankten Beschäftigten das Betriebliche Eingliederungsmanagement anzubieten (§167 Abs. 2 SGB IX) - so weit, so bekannt!
Aber hast du Überblick über sämtliche Akteure, die am BEM-Tisch Platz nehmen dürfen? Und weißt du, welcher Beteiligter wann einzubinden ist - und warum? Rechtsanwältin Lina Goldbach und Rechtsanwalt Niklas Pastille teilen hierzu wichtige Informationen mit dir.
Themen in der heutigen Folge:
- Der BEM-berechtigte Beschäftigte - die Zentralgestalt am BEM-Tisch
- Der Arbeitgeber und sein (ggf. externer) Vertreter - immer beteiligt
- Neu: Vertrauensperson eigener Art - ggf. beteiligt (Option)
- Betriebsrat und SBV - beteiligt nach dem Opt-out-Modell
- Führungskraft im BEM - ggf. beteiligt (Option)
- Betriebsarzt - ggf. beteiligt (Option)
- Weitere interne und externe Ämter, Stellen und Personen - ggf. zu beteiligen (Pflicht, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen)
- Zusammengefasst (BEM-Compliance): Darauf musst du achten!
Empfehlung aus dem Podcast:
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Негізгі бет BEM revisited: Wer MUSS, wer DARF mit dabei sein?
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