Immer häufiger sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen wiederholt oder ununterbrochen arbeitsunfähig. ⚠️
Die Arbeitgeberin muss nicht nur den leeren Arbeitsplatz durch Kollegen oder durch den Einsatz von Zeitarbeitnehmern besetzen, sondern ist auch zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. 💡
Seit Mai 2004 ist die Arbeitgeberin rechtlich dazu verpflichtet, mit den betroffenen Arbeitnehmern ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Das Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist die gemeinsame Suche von Arbeitgeberin und Arbeitnehmer nach Antworten, insbesondere auf folgenden Fragen:
- Wie lässt sich die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen?
- Wie kann eine erneute Arbeitsunfähigkeit verhindert werden?
- Wie kann das Arbeitsverhältnis dauerhaft gesichert werden?
- Oder alternativ: Kann das Arbeitsverhältnis wirksam personenbedingt gekündigt werden
Hier die Sprungmarken zu den einzelnen Kapiteln:
0:00 Begrüßung
1:00 Sinn & Zweck des BEM
9:00 Verpflichtung des Arbeitgebers?
15:34 Ablauf des BEM-Verfahrens
16:58 Einladung & notwendige Unterlagen
28:02 Teilnehmende
36:04 BEM-Gespräch mit Arbeitnehmer*in
40:17 Mögliche Maßnahmen
48:18 Ende des BEM-Verfahrens
57:22 Zumutbarkeit von BEM-Maßnahmen
1:00:04 BEM & Schwerbehinderung
1:07:26 BEM und Datenschutz
1:12:38 Dokumentation des BEM
1:16:44 Auswirkung auf den Kündigungsschutz
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Негізгі бет Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Arbeitgebertreffen von Wittig Ünalp
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