Es bleibt dabei: #VW-Aktionäre, deren Aktien wegen des Dieselskandals an Wert verloren haben, können von der Firma #Bosch, die die manipulierte Software herstellte und lieferte, keinen #Schadensersatz verlangen.
Der für Kapitalmarktrecht zuständige Zivilsenat des BGH entschied in dritter und letzter Instanz: allein die Lieferung der Motorsteuerungssoftware an VW stellt noch keine Beihilfe zu einem Kapitalmarktdelikt dar. Die Richterinnen und Richter entschieden in neun Verfahren, in dem VW-Aktionäre den Bosch als Zulieferer auf zusammen einige zigtausend Euro verklagt hatten. Das war die Differenzsumme zwischen dem Betrag, für den sie 2013 ihre VW-Aktien gekauft hatten und dem Preis, den sie - nach Bekanntwerden des Dieselbetrugs 2015 - durch den Verkauf nur noch erlöst hatten. Der Senats-Vorsitzende Richter Drescher sagte, aus dem für Bosch günstigen Urteil lasse sich nicht entnehmen, ob dem VW-Konzern kapitalmarktrechtliche Versäumnisse vorzuwerfen sind. Tausende Anleger klagen nämlich in einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig direkt gegen VW. Sie fordern Milliarden. Ihrer Ansicht nach hätte VW den Kapitalmarkt früher über den Einsatz einer unzulässigen Abgastechnik informieren müssen.
Aktenzeichen:
Urteil vom 20. Juli 2021 - II ZR 152/20
Негізгі бет BGH-Urteil vom 20.07.21: Bosch vs. VW-Aktionäre
Пікірлер