Die Lernförderung (Nachhilfe) kann aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden. Dazu bedarf es einer Bestätigung der Schule sowie einem im Anbieterverzeichnis des Rhein-Kreises Neuss registrierten Anbieter. Über folgenden Link gelangen Sie zu unserem Anbieterverzeichnis: Bildung und Teilhabe - im Rhein-Kreis Neuss (rhein-kreis-neuss.de). Weitere Informationen entnehmen Sie dem Video.
Für Leistungsempfänger nach dem SGB II (Bürgergeld) und Geringverdiener ist das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss und für die übrigen Leistungsempfänger (SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asyl) das Sozialamt der Kommune Ihres Wohnortes Ansprechpartner.
Falls Sie weitere Fragen haben, besuchen Sie gerne unsere Homepage für weitere Informationen oder nehmen Sie Kontakt zu unserer BuT-Koordination auf:
Homepage: www.rhein-kreis-neuss.de/but
Mail: bildungspaket@rhein-kreis-neuss.de
Telefon: 02181-601 5032
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