Für den Schulbedarf (Hefte, Stifte usw.) können Sie für Ihre Kinder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket einen Zuschuss erhalten. Dazu werden 2-mal-jährlich Pauschalen ausgezahlt, jeweils zum Schulhalbjahresstart.
Für Leistungsempfänger nach dem SGB II (Bürgergeld) und Geringverdiener ist das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss und für die übrigen Leistungsempfänger (SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asyl) das Sozialamt der Kommune Ihres Wohnortes Ansprechpartner.
Falls Sie weitere Fragen haben, besuchen Sie gerne unsere Homepage für weitere Informationen oder nehmen Sie Kontakt zu unserer BuT-Koordination auf:
Homepage: www.rhein-kreis-neuss.de/but
Mail: bildungspaket@rhein-kreis-neuss.de
Telefon: 02181-601 5032
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