Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Frau freigesprochen, die ihrem bettlägerigen Ehemann auf dessen Wunsch eine tödliche Überdosis Insulin gespritzt hatte. Die frühere Krankenschwester habe sich "unter keinem Gesichtspunkt strafbar gemacht", entschied der sechste Strafsenat in Leipzig.
Denn nicht sie, sondern ihr seit Jahren kranker Mann habe das zum Tod führende Geschehen beherrscht, hieß es in dem nun veröffentlichten Beschluss vom 28. Juni. Der Mann habe zunächst eigenständig Tabletten eingenommen, die ihn töten sollten - das Insulin habe vor allem "der Sicherstellung des Todeseintritts" gedient. Er sei auch noch eine Weile bei Bewusstsein gewesen und hätte darum bitten können, den Notruf zu wählen.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Entscheidung des BGH. "So ist der Damm zur aktiven Sterbehilfe gebrochen", sagte Vorstand Eugen Brysch: "Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung das strafrechtliche Verbot der Tötung auf Verlangen de facto aufgehoben." Der Bundestag müsse "das Verbot der Euthanasie in voller Trennschärfe klarstellen".
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Негізгі бет Bundesgerichtshof: Freispruch nach Gabe von Insulin-Überdosis
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