Vor allem kranke Menschen haben häufig Angst vor einem qualvollen Tod. Viele von ihnen wollen selbst bestimmen, wann der Zeitpunkt gekommen ist. Damit standen sie bisher alleine da - doch das soll sich ändern. Denn das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot organisierter Sterbehilfe gekippt. Das heißt: Die Betroffenen dürfen sich künftig helfen lassen. Das war bisher verboten. Die Karlsruher Richter entschieden, jeder Mensch habe das Recht, selbstbestimmt zu sterben. Das gelte für alle Menschen, nicht nur für Kranke. Einer der Kläger sagte nach der Verkündung, das Urteil gebe ihm die Sicherheit, das Leben, das er noch habe, zu gestalten.
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Bundesverfassungsgericht kippt Verbot organisierter Sterbehilfe
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