Das Bundesverfassungsgericht hat in Karlsruhe mit einer zweitägigen Verhandlung über die Finanzierung der politischen Parteien begonnen. Verhandelt wird ein gemeinsamer Antrag der Bundestagsfraktionen von FDP, Linkspartei und Grünen sowie ein Antrag der AfD-Fraktion. Sie wollen die 2018 von SPD und Union beschlossene Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung prüfen lassen.
Damals hatte der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen, die absolute Obergrenze für die staatlichen Zuschüsse für alle Parteien von 165 auf 190 Millionen Euro anzuheben. Die Fraktionen der damaligen schwarz-roten Regierungsmehrheit argumentierten insbesondere mit höheren Ausgaben durch die Digitalisierung.
Grüne, Linke und FDP sehen darin einen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien. Die AfD-Fraktion reichte zudem eine Organklage gegen den Bundestag ein, weil die Große Koalition das Gesetz in so kurzer Zeit beschlossen hatte, dass keine Zeit geblieben sei, oppositionelle Strömungen in der Bevölkerung zu mobilisieren. Alle Parteien sandten Vertreter zur Verhandlung nach Karlsruhe.
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Негізгі бет Bundesverfassungsgericht verhandelt über Parteienfinanzierung
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