Das Cannabisgesetz ist zwar noch nicht da, aber der erste Referentenentwurf aus dem Bundesministerium der Gesundheit liegt uns vor. Dies hat unser Fachanwalt Dirk Schwenn als Anlass genommen, um Euch die wesentlichen Inhalte des Entwurfes vorzustellen. Wenn man nicht privat anbauen will, dann kann das lediglich über eine Anbauvereinigung getan werden, die als rechtsfähiger Verein in das Vereinsregister eingetragen werden muss. Doch welche Vorschriften sieht der Entwurf vor und welcher Zweck muss in der Vereinssatzung niedergeschrieben werden? Wie viele Mitglieder darf ein Verein maximal aufnehmen und welche Abgabemengen darf der Verein pro Mitglied ausgeben? Diese und weitere Fragen klärt unser Fachanwalt Dirk Schwenn für Euch in unserem neuen Video von Vereinfacher.de - viel Spaß beim Ansehen!
Link zum Referentenentwurf - bit.ly/42rVlLk
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Негізгі бет Cannabisgesetz - erster Gesetzentwurf!
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