Co-Benefits sind die Zusatznutzen, die Klimaschutzprojekte neben der Emissionsminderung im Projektgebiet haben können. Das können zum Beispiel der Erhalt von Artenvielfalt, eine verbesserte Luftqualität oder der Aufschwung nachhaltiger Technologien sein. Besondere Bedeutung kommen solchen Zusatznutzen zu, die Entwicklungswirkungen im globalen Süden aufweisen. Und damit den Menschen vor Ort zugutekommen. Diese Entwicklungswirkungen zahlen auf die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN ein - den Sustainable Development Goals, kurz SDGs.
Ein Beispiel macht das deutlich: In einem Projekt werden kleine Biogasanlagen gebaut. Die Maßnahme trägt zu einer positiven Klimawirkung und dem Ausbau bezahlbarer und sauberer Energie bei. Als Co-Benefit werden auch die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort verbessert. Frauen und Mädchen müssen sich beispielsweise nicht mehr auf Holzsuche zur Energiegewinnung begeben. Zeit und finanzielle Ressourcen werden gespart, die in die Bildung von Mädchen und jungen Frauen reinvestiert werden. Dies leistet einen Beitrag zum SDG 4 „Chancengerechte und hochwertige Bildung“. Außerdem wird durch die Vermeidung von Abholzung der Wälder die Biodiversität an Land geschützt. Dieses beispielhafte Projekt macht deutlich, dass nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz über Co-Benefits eng miteinander verknüpft sind und sinnvollerweise immer zusammengedacht werden müssen.
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