Häufig wird gelehrt, man dürfe in juristischen Klausuren niemals „nach Auffassung des BGH", „nach herrschender Meinung" oder „nach herrschender Lehre" schreiben. Stattdessen solle man immer mit Wendungen wie „Dafür spricht", „Dagegen spricht" arbeiten und so tun, als habe man sich alles gerade selbst ausgedacht. In diesem Video zeige ich Ihnen, warum ich diese Ansicht nicht teile.
0:00 Darf man wirklich nie „der BGH" schreiben?
0:36 Was ist daran richtig?
3:43 Warum man trotzdem „der BGH" schreiben darf
5:28 Wann ist eine Zuordnung sogar empfehlenswert?
Негізгі бет Darf man in der Klausur wirklich nie „der BGH" schreiben?
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