Das 1951 gegründete Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht darüber, dass die Grundrechte eingehalten werden und neue Gesetze der Verfassung nicht widersprechen. Bürger*innen, die sich in ihren Grundrechten verletzt sehen, können vor dem Gericht Beschwerde einreichen. Das tut die angehende Lehrerin Fereshta Ludin; ihre Verfassungsbeschwerde sorgt 2003 für Aufsehen. Die gläubige Muslima sieht sich durch das Verbot, im Unterricht Kopftuch zu tragen, in ihrem Grundrecht auf Religionsfreiheit eingeschränkt. Die Karlsruher Richterinnen und Richter geben ihr mit knapper Mehrheit Recht. Aber der Rechtsstreit geht weiter.
📌 Seit Mai 1949 ist das Grundgesetz die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik und die geltende Verfassung der Deutschen. Fühlen sich Bürgerinnen oder Bürger in ihren Grundrechten - zum Beispiel der Religionsfreiheit oder dem Recht auf Gleichberechtigung - eingeschränkt, können sie vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde einreichen. Die Kurzfilme zeigen, wie das Grundgesetz beraten und verabschiedet wurde, was eigentlich in den Artikeln des Gesetzes steht und mit welchen Anliegen Menschen vor Gericht ziehen.
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