Wie sieht es mit der Steuer aus wenn ich die Stiftung umwandel in eine Verbrauchsstiftung.
@thomashartmann5388
Жыл бұрын
Eine Frage zur Zwangsauflösung bei Verlegung des Stiftungssitzes ins Ausland: Das würde doch eine Auswanderung für den (1 Mann) Vorstand einer kleinen Familienstiftung unmöglich machen? Gibt es da eine Ausweichmöglichkeit?
@Steuernsteuern
Жыл бұрын
Wieso den Sitz ins Ausland verlegen? Der Sitz sollte in DEU bleiben. Stiftungen in Deutschland genießen einige steuerliche Vorteile 👍🏼
@thomashartmann5388
Жыл бұрын
geht das auch mit Wohnsitz im Ausland?
@buhltbuhlt
Жыл бұрын
Danke - gutes Video. Eine Frage bzgl Verbrauchs- / Ewigkeitsstiftung. Ich habe verstanden, dass man jetzt leichter vom einen in das andere umswitchen kann, aber muss ich bei der Verbrauchsstiftung unbedingt nach einer festen Zeit auflösen? Ich würde es am liebsten so machen, dass ich eine Familienstiftung gründe, in der ich (jetzt 46) erst mal ich noch eine Zeit lang Vermögen bilde (Immos etc), dann je nach Situation / Bedarf im Alter wenn nötig (aber nicht zwingend) für mich selber so viel rausnehmen kann wie ich möchte (dabei nicht ein Stammkapital erhalten müssen) und (wenn) was übrig bleibt, das dann natürlich entsprechend in Zukunft meinen Kindern und deren Kindern als Destinatären zu Gute kommen kann. Ist so etwas möglich, oder muss man entweder Stammkapital erhalten oder (evtl nach Umwandlung), in einer starren Anzahl von Jahren alles verbrauchen?
@Steuernsteuern
Жыл бұрын
Das geht auch ohne Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung. Wichtig dabei, das Grundstockvermögen bei Gründung möglichst gering halten z.B. 50T. Erst wenn das Vermögen nur noch aus dem Grundstockvermögen besteht, kann die Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung sinnvoll sein, um an das Vermögen ranzukommen.
@disguisewhat5452
Жыл бұрын
Wird für rechtsfähige Stiftungen auch eine Anpassung der Satzung wegen des Zusatzes nötig oder ist das vernachlässigbar und ergibt sich aus dem Gesetz? In dem Zuge ließen sich natürlich evtl. andere Änderungen aufgrund der neuen Rechtslage gesammelt für bestehende Stiftungen verargumentieren.
@Steuernsteuern
Жыл бұрын
Nein, die Satzung muss bei bestehenden Stiftungen nicht geändert werden. Ähnlich wie beim Verein (e.V.) ergibt sich der Zusatz e.S. aus dem Gesetz und nach Eintragung im Stiftungsregister muss die Stiftungen den Zusatz führen.
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