Für die steuerliche Einordnung eines Hausbootes spielt dessen Eigenschaft als bewegliche oder unbewegliche Sache eine entscheidende Rolle. Man muss also zunächst diese Qualifizierung anhand der Technik und den Funktionen des Hausbootes vornehmen, weil damit in vielerlei Hinsicht eine Weichenstellung verbunden ist.
Wäre das Hausboot als unbewegliche Sache einzustufen, müsste bei seiner Anschaffung der Notar mitwirken. Darüber hinaus würde Grunderwerbsteuer geschuldet und auch bei der Umsatzsteuer hätten wir eine unterschiedliche Sachbehandlung. Der schwerwiegendste Unterschied ergäbe sich indessen bei der Einkommensteuer. Ist das Hausboot unbeweglich, wird es in den Niederlanden besteuert. Ist es beweglich, wäre es im Wohnsitzstaat des Eigentümers zu versteuern. Natürlich gibt es auch dazu wie zu allen Regeln des Einkommensteuerrechtes wieder Ausnahmevorschriften, auf die ich weiter unten zurückkommen werde.
Ob das zu betrachtende Hausboot nun als beweglich oder unbeweglich einzustufen ist, ergibt sich aus einer Gesamtschau der tatsächlichen und rechtlichen Umstände unter Berücksichtigung der Sichtweisen im Land des Liegeplatzes. Dabei ist u.a. auf die Art der Befestigung des Bootes( Leinen oder starr) oder das etwaige Aufliegen auf einem Fundament abzustellen. Weiterhin kommt es auf die Frage der Fortbewegungsfähigkeit und etwaige Zertifizierungen der Eigenschaften an.
Jetzt zu den vorhin angesprochenen Ausnahmefällen:
1. Ausnahme
Würde das Hausboot in ein niederländisches Schiffsregister eingetragen, würde es als einer unbewegliche Sache gleich zu qualifizieren sein. Dies würde allerdings nicht zur Besteuerungshoheit der Niederlande führen, da das Hausboot vorbehaltlich einer näheren tatsächlichen und rechtlichen Untersuchung als Binnenschiff im Sinne des Artikel 6 Absatz 2 des Doppelbesteuerungsabkommens anzusehen wäre.
2. Ausnahme
Wird die Vermietung des Schiffes aus einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in den Niederlanden von dort aus betrieben, würde das Besteuerungsrecht auf die Niederlande übergehen. Allein durch die Einschaltung eines Vermietungsbüros in den Niederlanden wird diese Voraussetzung allerdings nicht erfüllt.
Wie die Einkommensbesteuerung des Hausbootes in D oder NL vorgenommen wird und wie mit der Umsatzsteuer für das Hausboot umzugehen ist, erfahren Sie in gesonderten Beiträgen.
Негізгі бет Die Besteuerung des Hausbootes in den Niederlanden - Teil 1
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