Kindertagesstätten haben einen doppelten Schutzauftrag, der sich aus dem SGB VIII ableitet:
1. Mit Blick auf den familiären Kinderschutz (§8a SGB VIII) sind in den Kommunen mit dem Jugendamt (ASD) Verfahren definiert und KiTa-Leitungen wissen in der Regel, welche Schritte sensibel einzuleiten sind (Gefährdungseinschätzung, Insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen, Einbindung der Eltern und Kindern etc.).
2. Kindertagesstätten sollen sichere Orte für Kinder sein, an denen sie vor Fehlverhalten von Fachkräften sowie Übergriffen unter Gleichaltrigen geschützt sind (§8 SGB VIII). Mit der Gesetzesnovellierung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes (KJSG) 2021 wurde die Stärkung der Kinderrechte in Kindertagesstätten geregelt, die durch Partizipation und Beschwerdemanagement den präventiven Kinderschutz beschreibt. In Niedersachsen wurden im Jahr 2023 individuelle Gewaltschutzkonzepte von KiTas eingereicht (§ 45 SGB VIII). Diese gilt es im Rahmen der Führungsrolle und Umsetzung in der Praxis immer wieder zu bearbeiten.
In beiden Bereichen - im familiären wie im institutionellen Kinderschutz - spielt die Kita-Leitung eine bedeutsame Rolle. Sie hat die Aufgabe, ein Höchstmaß an Handlungssicherheit für das per se unsichere und herausfordernde Handeln im Kinderschutz herzustellen, dafür einen Rahmen vorzugeben, um innerhalb dieses Rahmens Fachkräfte angemessen zu beteiligen und sie in ihrem Handeln zu stärken und zu stützen.
In diesem Vortrag von Ursula Teupe werden die konkreten Aufgaben in den beiden Bereichen des Kinderschutzes in der Kita vorgestellt.
Негізгі бет "Die Rolle der Kita-Leitung im Kinderschutz" Ein Vortrag von Ursula Teupe im Fachforum KiTa-Leitung
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