Die Bedeutung der Stellvertretung nach §§ 164 ff. BGB für die Prüfungen des Studiums, die Klausuren des 1. Examens und die Klausuren des 2. Staatsexamens ist kaum in Worte zu fassen. Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass fundierte Kenntnisse in diesem Bereich unerlässlich sind, um sowohl in der Ausbildung als auch später im Berufsleben gute Leistungen zu erbringen.
Geregelt ist die Stellvertretung in den §§ 164 ff. BGB. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass eine Person als Vertreter handelt, wodurch die Rechtsfolgen seines Handelns eine andere Person als Vertretenen treffen. Letztere wird also so behandelt, als hätte sie selbst rechtsgeschäftlich gehandelt.
Der erfahrene Rechtsanwalt und Repetitor Mario Kraatz gibt Dir in diesem Video wichtige Tipps und Tricks zu der Stellvertretung!
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Viel Spaß und natürlich viel Erfolg auf Deinem Weg hin zu 1. Staatsexamen und 2. Examen (im Idealfall mit Prädikat) wünschen Dir die Akademie Kraatz und die Assessor Akademie!
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Негізгі бет Die Stellvertretung gem. §§ 164 ff. BGB im Zivilrecht
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