Mittlerweile ist es ja beinahe alltäglich geworden, berufliche oder private Treffen im digitalen Raum durchzuführen. Auch wenn natürlich ein großer Unterschied zur persönlichen Begegnung besteht, erfreut sich die Möglichkeit des virtuellen Zusammentreffens (etwa durch Verwendung von Videokonferenzsoftware) auch unter Vereinen aufgrund der flexiblen, komfortablen und kostensparenden Handhabung zunehmender Beliebtheit.
Abseits von Projekt- oder Arbeitsgruppentreffen kommt mit Blick auf Vereine natürlich auch das Thema Mitgliederversammlung in den Sinn. Mitgliederversammlungen konnten bereits in der Vergangenheit auf Grundlage einer entsprechenden Satzungsbestimmung virtuell abgehalten werden. Seit diesem Jahr gibt es aber auch eine vereinsrechtliche Grundlage in § 32 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), welche entsprechende Möglichkeiten eröffnet.
Da es sich bei Mitgliederversammlungen um Zusammenkünfte besonderer Art und Güte handelt, auf der mitunter zentrale und wegweisende Entscheidungen getroffen werden, hat der Gesetzgeber zunächst einige Maßgaben getroffen, auf Grundlage derer - jedenfalls, solange die Satzung dies nicht anders regelt - die virtuelle Durchführung geregelt wird.
Jurist und Vereinspraktiker Stefan Wagner geht in diesem Video auf einige Fragestellungen rund um das Thema virtuelle Mitgliederversammlung ein. Folgende Fragen werden behandelt:
- Bedarf es zur Durchführung einer virtuellen bzw. hybriden Veranstaltung noch einer Satzungsgrundlage?
- Können ohne Weiteres hybride Mitgliederversammlungen stattfinden?
- Können ohne Weiteres rein virtuelle Mitgliederversammlungen stattfinden?
- Wer entscheidet, in welcher Form (virtuell, hybrid oder in Präsenz) die Mitgliederversammlung schlussendlich durchgeführt werden soll?
- Können Mitglieder die Durchführung in einem bestimmten Format vom Einberufungsorgan verlangen?
- Welche elektronischen Kommunikationsmittel sind im Rahmen von Beratung und Beschlussfassung zulässig?
- Gelten andere Vorgaben im Hinblick auf Berufungsform, -frist und -zuständigkeit?
- Gibt es spezielle Vorgaben hinsichtlich der Protokollierung von Beschlüssen für das Registergericht?
- Erstreckt sich die Regelung zur Durchführung hybrider bzw. virtueller Versammlungen auch auf Vorstandssitzungen?
Негізгі бет Die virtuelle Mitgliederversammlung im Verein
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