Ab Oktober 2024 tritt die in 2017 getroffene Kennzeichnungspflicht mit dem ALPIN oder 3PMS in Kraft!
Achte also unbedingt auf das korrekte Symbol auf Deinen Ganzjahres und Winterreifen!
Die Pflicht wintertauglicher Bereifung ist nicht auf einen bestimmten Jahreszeitraum begrenzt. Es entscheiden die Wetterverhältnisse!
Demnach müssen auch im zum Beispiel Mai wintertaugliche Reifen gefahren werden, wenn die Wetterverhältnisse durch Schnee oder Eis dies erforderlich machen.
Eine zeitliche Begrenzung wie "von O bis O" ist nicht vorhanden.
Негізгі бет Diese Reifen sind AB JETZT bei winterlichen Straßenverhältnissen VERBOTEN!
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