Der Bayerische Landtag hat heute in 2. Lesung das Bayerische Digitalgesetz verabschiedet. Das BayDiG schafft den rechtlichen Rahmen, damit Bürger:innen, Unternehmen und Organisationen digitale Angebote sicher nutzen. Dazu legt das Gesetz erstens die allgemeinen Ziele und Grundsätze für die Digitalisierung in Bayern fest.
Es verankert zweitens die Digitalrechte für Bürger:innen und Unternehmen - etwa den Anspruch auf die Nutzung digitaler Verwaltungsservices. Durch ein neues Kompetenzzentrum werden drittens die Kommunen dabei unterstützt, künftig mehr Online-Verfahren anbieten zu können.
Негізгі бет Digitalministerin Gerlach spricht im Landtag zum Bayerischen Digitalgesetz
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