🌍🚀 SEMINARE & WORKSHOPS 2024 - Dein Weg in die Freiheit! 🗽🌴 🔍 Bist du Unternehmer, Freiberufler oder Investor und planst, zum Jahreswechsel oder Anfang 2025 auszuwandern? Dann verpasse nicht unsere exklusiven Seminare und Workshops in der zweiten Jahreshälfte 2024! 🗓️ 💼 Mit über 1000 erfolgreich beim Auswandern begleiteten Mandanten bieten wir einzigartige Expertise in verschiedenen Seminaren und Workshops: ✅ Legale Steueroptimierung im Ausland 💰 ✅ Wege zur zweiten Staatsbürgerschaft 🛂 ✅ Vermögensschutz und internationale Bankkonten 🏦 ✅ Strategien für digitale Nomaden 💻🌎 ✅ Leben und Investieren in BRICS-Staaten 🇧🇷🇷🇺🇮🇳🇨🇳🇿🇦 🌟 Als ehemaliger Auswanderer in 6 Länder teilt Sebastian seine 20-jährige Erfahrung mit dir. Bereite dich jetzt vor, um den wachsenden Überwachungsstaat hinter dir zu lassen! 🕵️♂️🏃♂️ ⏰ Plätze sind begrenzt! Entdecke alle unsere Veranstaltungen und melde dich an: perspektiveausland.com/events #Ausflaggen #Steuern #Auswandern #FinanzielleFreiheit #DigitaleNomaden 🌍🚀💼
@JamesTNBTCho
14 күн бұрын
Eine Frage: Spielt der Unternehmerlohn auch bei der Entstrickungssteuer eine Rolle? Er ist ja kein Arbeitslohn, den man als Kosten abziehen könnte. Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG vs. Entstrickungsbesteuerung nach § 16 Abs. 3a EStG: § 6 AStG betrifft die Wegzugsbesteuerung für natürliche Personen mit wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Diese Regelung greift, wenn eine natürliche Person mit mindestens 1% Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ins Ausland verzieht und dadurch die stillen Reserven in den Anteilen aufgedeckt werden. § 16 Abs. 3a EStG betrifft die Entstrickungsbesteuerung bei der Verlagerung eines Betriebs oder Teilbetriebs ins Ausland. Hierbei werden die stillen Reserven aufgedeckt, wenn ein Betrieb oder Teilbetrieb ins Ausland verlagert wird.
Пікірлер: 3