Ein Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Änderung der Strafprozessordnung, bei dem es um eine Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß Paragraf 362 der Strafprozessordnung (StPO) geht, war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 21. Juni 2021. Nach dem Entwurf des „Gesetzes zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ soll eine Wiederaufnahme auch dann möglich sein, wenn sich aus nachträglich verfügbaren Beweismitteln die hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung des Freigesprochenen ergibt.
In der von Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) geleiteten Anhörung sprachen sich die meisten Sachverständigen für den Entwurf aus. In der ersten Lesung im Bundestag hatte sich die Opposition mit Ausnahme der AfD gegen den Entwurf ausgesprochen. Darin wird explizit auf den Fall der ermordeten Frederike von Möhlmann verwiesen, der Anlass für eine Petition zur Reform der Wiederaufnahme gewesen sei.
Weitere Informationen: www.bundestag....
Негізгі бет Expertenmehrheit für Entwurf zur Wiederaufnahme von Strafverfahren
Пікірлер