Eine zentrale Herausforderung im Zusammenhang mit den Schlussabrechnung in der Überbrückungshilfen ist die zeitlich korrekte Zuordnung der förderfähigen Fixkosten auf die einzelnen Fördermonate.
Die FAQ regeln dazu in 2.4 eine zeitliche Zuordnung nach Fälligkeit:
Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich solche Verbindlichkeiten, deren vertragliche Fälligkeit im Förderzeitraum liegt (inklusive vertraglich vereinbarte Anzahlungen). Maßgeblich für den Zeitpunkt der vertraglichen Fälligkeit ist ausschließlich der Zeitpunkt, der sich nach der (ersten) Rechnungsstellung ergibt (nicht relevant sind der Zeitpunkt weiterer Zahlungsaufforderungen, der Zeitpunkt der Zahlung oder der Zeitpunkt der Bilanzierung). Die betrieblichen Kosten dürfen jeweils nur einmalig angesetzt werden (nicht unter zwei Ziffern gleichzeitig).
Nicht förderfähig sind gestundete Kosten, die zuvor im Rahmen anderer Zuschussprogramme (zum Beispiel Soforthilfe oder 1. beziehungsweise 2. Phase der Überbrückungshilfe) bereits geltend gemacht wurden und nun im Förderzeitraum zur Zahlung fällig werden (keine Doppelförderung).
Zahlreiche Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben zwischenzeitlich ein vom sprachlichen Verständnis und der zivilrechtlichen Definition der Fälligkeit abweichende Vergabepraxis veröffentlicht.
Was Fälligkeit genau bedeutet und wie die Fälligkeit in ihrem Bundesland verstanden wird, erläutert Überbrückungshilfe-Experte Steuerberater Lukas Hendricks.
Update Hessen: Hessen stellt auf "klassischen Fälligkeitsbegriff ab"
Aus dem Klimagespräch des Steuerberaterverbandes
und der Steuerberaterkammer Hessen mit dem Regierungspräsidium Gießen am 09.03.23:
Die BWS des Landes Hessen stellt bei der Frage der vertraglichen Fälligkeit auf den Zeitpunkt ab, ab dem der Gläubiger vom Schuldner die Leistung verlangen kann (also z.B. das Zahlungsziel wie „zahlbar innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungstellung“, „fällig bis“ usw.) und nicht pauschal auf das Rechnungsdatum.
Dies begegnet aus Sicht des BMWK keinen Bedenken. An dieser Verwaltungspraxis wird die Bewilligungsstelle des Landes Hessen auch im Rahmen der Schlussabrechnung festhalten.
UPDATE BERLIN UND BRANDENBURG:
Die ILB akzeptiert aus Vereinfachungsgründen - wie die Investitionsbank Berlin (IBB) - die Berücksichtigung von Fixkosten nach Rechnungsdatum oder nach Fälligkeitsdatum. Explizit ausgeschlossen ist die Förderung von Altschulden, die nur anhand der Zahlungsdaten in den Bewilligungszeitraum fallen würden (z.B. Mietschulden aus 2019).
Achtung: weitere Bundesländer folgen bei aktuellen Entwicklungen
Негізгі бет Fälligkeiten in der Schlussabrechnung Überbrückungshilfe richtig zuordnen - Stand 06. April 2023
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