Super Video, danke für die Infos. Ein Punkt ist mir nicht ganz klar. Folgendes Szenario: Ich bin ein freier Mitarbeiter als Bauleiter. Ich werde über eine Agentur geworben. Arbeitszeit 40h/Woche. Dauer des Auftrags 12 Monate. Da ich voll ausgelastet bin, kann ich keinen zweiten Auftrag annehmen. Folglich bin ich für eine bestimmte Dauer nur für einen Kunden tätig. Frage: Gelte ich als arbeitsnähmerähnlich und/oder als scheinselbständig? Besten Dank im Voraus!
@veragraesser
9 ай бұрын
Hallo Herr Alt, vielen Dank, wenn jemand aber selbständig ist und für mich gelegentlich ein RP-Patient übernimmt und mir dann eine Rechnung darüber schreibt, weil ich das Rp für sie abrechne, dürfte das ja kein Problem sein, wenn das bei der Heilmittelstelle gemeldet ist, oder?
@lissyma8942
Жыл бұрын
Hallo ! Muss ich zwei Praxen zum Abrechnen haben ? Oder reicht eine Praxis aus ? Liebe Grüße
@christianekaplan5658
2 жыл бұрын
Sehr hilfreich - vielen Dank! Frage: Wer muß den Impfstatus am 15.3. melden? Die Praxis sowieso, aber muß sich auch zusätzlich der freie Mitarbeiter selbst melden wenn er ungeimpft ist? Gilt der freie Mitarbeiter dann als soloselbständig?
@lisam.567
2 жыл бұрын
Vielen Dank für diesen hilfreichen Beitrag. Wie ist es aber mit der Abrechnung? Können gesetzlich versicherte Patienten dennoch über die Kassenzulassung der Praxis abgerechnet werden, wenn die Praxis selbst ja eigentlich keine Leistung bringt, bis auf die finale Abrechnung? Mit wem geht ein gesetzlich versicherter Patient dann den Vertrag ein (Datenschutz, Dokumentation etc., Aufbewahrung der Dokumente für x Jahre) - Praxis oder freier Mitarbeiter?
@RechtsanwaltAlt
2 жыл бұрын
Ja, das kann die Praxis abrechnen. Da der Freie Mitarbeiter selbstständig ist, muss er sich natürlich auch um Datenschutz etc. kümmern.
@lisam.567
2 жыл бұрын
@@RechtsanwaltAlt Super, danke für die schnelle Antwort. Darf eine Urlaubsvertretung unter gar keinen Umständen stattfinden, auch wenn die Patienten sich aktiv bei dem freien Mitarbeiter um einen Termin kümmern und dieser alle Entscheidungen (ob die Urlaubsvertretung übernommen wird, wann Termine stattfinden etc.) selbst treffen kann? Oder gibt es hier eine Möglichkeit eine Urlaubsvertretung für die Praxis anzubieten?
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