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Eine Produktion des Studio:Godesberg und der LohmannMediaConsult
In Zusammenarbeit mit der Akademie für das Leben
Freiheit oder Tötung? LOHMANN:punktgenau.
Ausgerechnet Frankreich. Ausgerechnet das Land, in dem einmal für Freiheit gekämpft wurde. Ausgerechnet das Land der - was immer das auch sei und wie sehr sie unaufgeklärt blieb - also ausgerechnet das Land der Aufklärung! Ausgerechnet hier macht man einen Kotau vor der Unkultur des Todes und leugnet das Lebensrecht. Ausgerechnet hier dekonstruiert man die Menschenrechte, indem man das alles begründende Menschenrecht aus Leben missachtet und zerstört. Denn nur mit dem grundsätzlichen und unangetasteten Recht auf Leben lässt sich die Unantastbarkeit der Würde eines jeden Menschen begründen. Übrigens auch die Freiheit, die etwas mit Verantwortung zu tun hat. Und die ist zweifelsfrei gegeben und geboten, wenn es um das Leben eines wehrlosen und völlig auf Schutz angewiesenen kleinen und noch wachsenden Menschen geht. Es ist, so wissen viele, eine tödliche Perversion, wenn das Menschenrecht auf Leben ausgehebelt wird durch ein angebliches “Menschenrecht” auf Töten. Also, noch einmal: Wenn dann mitten in Europa nicht nur ernsthaft über das vermeintliche Recht auf Tötung noch nicht geborener Menschen nachgedacht und dieses gar fälschlicherweise als “Menschenrecht” deklariert wird, wenn dann im Land der Aufklärung und der Französischen Revolution dieses sogenannte Recht als “Menschenrecht” in die Verfassung aufgenommen wird, dann zeigt sich in erschreckender Weise: Wo der Begriff der Freiheit unter dem Deckmantel einer so genannten Selbstbestimmung entleert und dekonstruiert wird und dem wehrlosen und schutzbedürftigen ungeborenen Menschenleben nicht einmal ansatzweise ein Selbstbestimmungsrecht zuerkannt und das Lebensrecht genommen wird, da wird aus dem entleerten und von der Verantwortung abgekoppelten Begriff der Freiheit eine tödliche Dekonstruktion des Lebensrechtes, ja, ein grundsätzlicher Missbrauch wirklicher Freiheit. Aus dem Missbrauch des Begriffs erwächst eine Gefahr für das Leben. Übrigens nicht nur für Ungeborene. Am Ende will, so warnen manche, diese sogenannte Logik diese Gefahr für viele andere, etwa Alte und Kranke, auch. Selbst wenn man es “Menschenrecht” nennt und in eine Verfassung aufnimmt: Es gibt kein Recht auf Töten (wehrloser Kinder), aber es gibt ein Recht auf Leben. Das (!) ist ein Menschenrecht.
Негізгі бет Freiheit oder Tötung? LOHMANN:punktgenau.
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