In diesem Video erläutert Ihnen Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl, Inhaber von Flegl Rechtsanwälte, seine anwaltlichen Tätigkeiten, wenn es darum geht, dass Sie zwar geblitzt wurden, aber eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vermeiden wollen.
Nähere Infos zum Thema "Geblitzt Rechtsanwalt": www.flegl-rech...
Bußgeldcheck (kostenlos und unverbindlich): bussgeldcheck....
"Wenn Sie geblitzt wurden und auf der Suche nach einem Rechtsanwalt sind, dann sind Sie in aller Regel zu schnell, mit zu geringem Abstand oder über eine rote Ampel gefahren. Eventuell wird Ihnen auch ein Handyverstoß vorgeworfen. Möglicherweise haben Sie sogar schon einen Zeugenfragebogen, einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid bekommen.
Und jetzt fragen Sie sich, ob Sie den Blitzer mit der Hilfe eines Anwalts wieder loswerden können. Könnte sein. Schauen Sie sich doch einfach mal dieses Video an.
Hallo, mein Name ist Jochen Flegl, ich bin Rechtsanwalt und Inhaber der Anwaltskanzlei Flegl Rechtsanwälte.
Ich möchte an dieser Stelle noch kurz auf unseren Bußgeldcheck hinweisen. Den Link finden Sie in der Videobeschreibung. Sie können damit kostenlos und unverbindlich bei uns anfragen, wenn Sie kein Bußgeld, keine Punkte und auch kein Fahrverbot bekommen wollen.
Im weiteren Verlauf dieses Videos werde ich noch sechs Punkte aufführen, mit denen ich immer wieder Erfolg habe, wenn es für mich als Anwalt darum geht, meinen geblitzten Mandanten zu helfen.
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Aber, was passiert denn nun, wenn die Bußgeldstelle loslegt?
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Also, zum Zeugenfragebogen kann ich Ihnen keine pauschale Empfehlung geben. Die Vorgehensweise hängt stark von Ihrem Einzelfall ab. Nutzen Sie einfach unseren eingangs genannten Bußgeldcheck, dann kann ich Sie näher beraten.
So, und im nächsten Schritt macht die Bußgeldstelle ernst!
Sollten Sie nämlich einen Anhörungsbogen erhalten haben, müssten Sie sich darin zum Tatvorwurf nicht äußern. Auch hier gilt, Sie müssen sich nicht selbst belasten. Wissen müssen Sie aber, dass ein Anhörungsbogen den Beginn eines Bußgeldverfahrens gegen Sie darstellt. Sie sollten also jetzt anfangen, sich gegen den Blitzer zu wehren.
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Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben und Sie sich gegen den Bescheid wehren wollen, dürfen Sie auf gar keinen Fall untätig bleiben. Gegen einen Bußgeldbescheid kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen - gerechnet ab Zustellung - schriftlich - Einspruch bei der zuständigen Bußgeldstelle eingelegt werden.
Wenn das nicht geschehen sollte, würde der Bescheid rechtskräftig werden. Und, abgesehen von seltenen Ausnahmen, wäre dann nichts mehr zu machen.
Ein bloßer Einspruch reicht aber in aller Regel nicht aus. Was gibt es also noch zu tun, wenn der Blitzer keine negativen Konsequenzen für Sie haben soll?
Häufig beauftragen mich die Mandanten damit, den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ich begründe diesen Einspruch dann im weiteren Verlauf, indem ich die Unzulänglichkeiten des Mess- und Bußgeldverfahrens aufzeige.
Mit meiner Einspruchsbegründung gehe ich hartnäckig und zielstrebig gegen Ihren Blitzer vor. Ich will damit erreichen, dass Sie überhaupt nicht oder zumindest milder bestraft werden.
So, und jetzt kommen sie, die sechs Punkte, die übrigens nicht abschließend zu sehen sind:
1. Die Messung war in technischer Hinsicht fehlerhaft.
2. Die Messung war in rechtlicher Hinsicht fehlerhaft.
3. Die Bußgeldstelle kann Ihnen die Fahrereigenschaft nicht nachweisen.
4. Die Geldbuße kann reduziert werden, sodass Sie keinen Punkt in Flensburg bekommen.
5. Es kann vom Fahrverbot abgesehen werden.
6. Es kann die Verjährung der Ordnungswidrigkeit erreicht werden.
Flensburg sei unbedingt noch erwähnt. Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister hole ich grundsätzlich für Sie ein. Denn dann haben Sie Klarheit und ich die Möglichkeit, an dessen Inhalt etwas zu verbessern. Schließlich soll es ja nicht irgendwann Ihrer gesamten Fahrerlaubnis an den Kragen gehen.
Also, das war unser Video zum Thema "Geblitzt Rechtsanwalt".
Wenn Sie uns damit beauftragen wollen, gegen das Schreiben, das Sie von der Bußgeldstelle erhalten haben, vorzugehen, dann können Sie das aus ganz Deutschland tun. Bußgeldverfahren werden in meiner Anwaltskanzlei schon seit vielen Jahren bundesweit bearbeitet.
Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf, wenn die Bußgeldstelle Sie bestrafen will. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören und verteidigen Sie gern.
Bis dann!"
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Flegl Rechtsanwälte, Böblinger Str. 29, 71229 Leonberg
Telefonnummer: 07152 610354
E-Mail-Adresse: info@flegl-rechtsanwaelte.de
Anfrage starten: www.flegl-rech...
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