Im Sommer 2018 wurde der Chemnitzer Daniel H. während des Stadtfestes von einem Syrer und einem Iraker erstochen. Es entwickelten sich daraufhin Massenproteste gegen Ausländergewalt, die von Medien und der Regierung schnell als „Hetzjagden“ verunglimpft wurden.
Nun, fast sechs Jahre später, stellt das Landgericht klar: Es gab keine „Hetzjagden“. Bei den Beschuldigten liege kein „hinreichender Tatverdacht“ vor. Welche Bedeutung hat diese Gerichtsentscheidung?
Wir fragen den AfD-Fraktionsvorsitzenden Jörg Urban.
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Негізгі бет „Hetzjagden“ in Chemnitz? Ja, auf Deutsche! | Jörg Urban Direkt
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