Der Vermieter ist daran interessiert, die Betriebskosten auf die Mieter umzulgen. Dabei stellt sich die Frage, in welchem Maßstab kann er das tun, d.h. in welchem Verhältnis kann der die Betriebskosten unter den Mietern verteilen. Der Maßstab, nach dem Betriebskosten umzulegen sind, richtet sich in erster Linie nach der vertraglichen Vereinbarung. Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, dann sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften (z.B. in der HeizkV) nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen (§ 556 a BGB).
Erfahren Sie hier mehr: www.lewento.de...
Auf LEWENTO.de finden Sie spezialisierte Rechtsberatung, geprüfte und rechtssichere Muster und Vorlagen, praxisrelevante Webinare und Videos sowie weiterführende Informationen zu den Themen Immobilien und Datenschutz.
LEWENTO - Wir machen Recht einfach und Fortbildung erst recht.
Негізгі бет Lexikon: Verteilerschlüssel insbesondere Betriebskosten
Пікірлер