Mit konkreten Beispielen ab Minute 4:17 leicht und verständlich.
Es gilt bei der Zwangsvollstreckung grundsätzlich immer, dass der Schuldner durch die Pfändung nicht zum Sozialhilfeempfänger werden darf, so auch bei der Forderungspfändung. Dem Schuldner muss also immer ein Existenzminimum belassen werden. Die Gläubiger sollen sich nicht auf Kosten der Allgemeinheit befriedigen.
Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gilt die der jeweiligen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung beigefügte Tabelle. Seit dem 1. Juli 2021 gibt es eine solche Tabelle im Anhang zu Paragraf 850c ZPO also nicht mehr, vielmehr finden wir die Pfändungsfreigrenzen und Pfändungstabellen nun ausschließlich in der jeweiligen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung. Diese gibt es also jetzt jährlich, was im Paragraf 850c Abs. 4 ZPO verankert ist. Und wie ihr gleich sehen könnt, erhöht sich der Betrag, den der Schuldner behalten darf, Jahr für Jahr.
In dieser Lohnpfändungstabelle ist unter Berücksichtigung der Unterhaltsberechtigten genau ablesbar, welche Beträge pfändbar sind. In ihr sind die Unterhaltsleistungen gegenüber dem Ehegatten des Schuldners, seinem früheren Ehegatten, einem Verwandten, z. B. Kinder, Eltern, der Mutter eines nichtehelichen Kindes und der gleichgeschlechtlichen Lebenspartner zu berücksichtigen. Das heißt, je mehr unterhaltsberechtigten Personen der Schuldner gegenüber verpflichtet ist, desto geringer wird sein pfändbares Einkommen.
Der gleichgeschlechtliche Lebenspartner schuldet wie ein Ehegatte dem Bedürftigen gegenüber Unterhalt, wenn die Lebenspartnerschaft eingetragen oder eben wenn eine Ehe eingegangen wurde.
Die jeweils gültige Lohnpfändungstabelle für die Arbeitslohnpfändung findet ihr u. a. auf meiner Webseite www.kanzleifachwissen24.de unten rechts in der Menüleiste in einer hübschen Blätterdatei. Ihr braucht euch dazu nicht einzuloggen. Unten in der Beschreibung findet ihr einen Link, wo ihr euch die neuen Lohnpfändungstabellen ab 1. Juli 2023 kostenlos downloaden könnt.
Achtung! Bei der Pfändungstabelle ist stets vom Nettoeinkommen auszugehen. Naturalleistungen sind den Geldleistungen hinzuzurechnen.
Und noch ein Hinweis zur Lohnpfändungstabelle! Der Betrag in der ersten Spalte (0) ist grundsätzlich der unterhaltsberechtigte Betrag, der für den unterhaltsberechtigten Ehegatten / Lebenspartner gedacht ist. Die jeweiligen Beträge der weiteren Spalten (1 bis 5) sind die Beträge, die jeweils für die unterhaltsberechtigten Kinder gedacht sind. Sollte kein Ehegatte vorhanden sein, "rutschen" die unterhaltsberechtigten Kinder nach. Sollte überhaupt keine unterhaltspflichtige Person vorhanden sein, ist der Betrag aus der Spalte (0) pfändbar.
Es wird also unterschieden, ob der Schuldner nur sich selbst oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen einer zuvor genannten Person Unterhalt leisten muss. Wie ihr der Tabelle entnehmen könnt, wird für die erste unterhaltsberechtigte Person ein höherer Freibetrag zur Verfügung gestellt, als für die anderen unterhaltsberechtigten Personen. Man geht bei der ersten unterhaltsberechtigten Person i. d. R. vom Ehegatten bzw. dem gleichgeschlechtlichen Lebenspartner aus und diesbezüglich von dem Mehraufwand für die Führung des Haushaltes. Grundsätzlich gilt jedoch, dass unterhaltsberechtigte Personen nach Paragraf 850c ZPO nur dann zu berücksichtigen sind, wenn im konkreten individuellen Fall eine gesetzliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung auch besteht. Ob Unterhaltsleistungen vom Schuldner auch tatsächlich gezahlt werden, ist hierbei unerheblich.
Da das Lesen der Lohnpfändungstabellen des Öfteren Schwierigkeiten bereitet, möchte ich euch Beispiele für die monatliche Pfändung an die Hand geben. Gucken wir uns die Beispiele gemeinsam im Video an.
Abschließend möchte ich noch erwähnen, nämlich dass bei Pfändungen aus Unterhaltsforderungen und Deliktsforderungen die Lohnpfändungstabelle grundsätzlich nicht gilt. Liegt der richtig erwirkte Titel vor, setzt das Vollstreckungsgericht den Mindestselbstbehalt fest, was bedeutet, dass bei Unterhalts- und Deliktstiteln in den bevorrechtigten Bereich hinein vollstreckt werden kann.
Trotz dass ein normaler Gläubiger den Arbeitslohn zuerst pfändet, kann ein Unterhaltsgläubiger als Zweitgläubiger evtl. auch etwas pfänden, weil eben der Unterhaltsgläubiger in den bevorrechtigten Bereich hineinvollstreckt.
Alles Gute, wir sehen uns auf kanzleifachwissen24.de. Bis dann,
Ihre - eure Konstanze
Autorin und Inhaberin von Kanzleifachwissen24.de
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Негізгі бет Lohnpfändung ab 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024
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