Am Donnerstag (07.03.2019) haben die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei St.Gallen an einer Medienorientierung Stellung genommen zur Berichterstattung im Fall Ylenia, wie sie von einzelnen Medien betrieben wurde. Es wurde aufgezeigt, dass alles Wesentliche sorgfältig untersucht wurde und die Wiederaufnahme des Falls nicht gerechtfertigt ist. Urs Hans von Aesch war der alleinige Täter. Neue Hinweise aus der Bevölkerung nimmt die Polizei trotzdem jederzeit entgegen.
Негізгі бет Medienorientierung: Keine Wiederaufnahme im Tötungsdelikt Ylenia
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