Zur Info: die neue Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 16. Dezember 2022 erlaubt ausdrücklich das Radfahren und bestimmt in § 6 Abs. 2 c): "Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet: c) die Wege und Flächen mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; ausgenommen hiervon sind Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder sowie Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge mit Sondergenehmigung der Friedhofsverwaltung. Die hiernach zugelassenen Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) fahren." Natürlich muß man beim Radeln auf dem Friedhof Rücksicht nehmen auf Fußgänger und die allgemeine Pietät. Mit dem Rad kann man sich aber auf dem schönen Friedhof viel größere Bereiche erschließen als zu Fuß. Ein Besuch lohnt sich!
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