Das ist etwas was man sich nicht wünscht als Gebrauchthändler.
Nach nun über 13 Jahren Selbsttständigkeit ist etwas eingetreten, was man immer mal im Hinterkopf hat, aber niemanden wünscht.
Wasserschaden durch ein verkauftes Gerät.
Ganz klar zu diagnostizieren durch ein Ventil das nicht schließt.
Literweise lief das Wasser aus der Waschmaschine und flutete die Wohnung samt unten liegende Wohnung.
Solche Schäden setzen nun mehrere Vorgänge in Bewegung.
Hier kann man dann als Händler nicht mehr selbst entscheiden ( zum Glück)
Mehrere Sachen können passieren:
1. Haftung aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung.
Übernahme jegiicher Kosten.
2.Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz ( Hersteller muss haften)
3. Haftung der Versicherungen der Geschädigten, nebst im Nachgang
Regressansprüche an Händler oder Hersteller.
Eins ist aber ganz klar: Ohne einen Nachweis dass das Gerät ordnungsgemäß übergeben worden ist, hätte ich die Arschkarte.
Негізгі бет Ғылым және технология Nach 13 Jahren: Ein großer teurer Reklamationsfall. 2 Wohnungen unter Wasser
Пікірлер: 34