Eine Großstadt hat mit vielen Problemen zu kämpfen. Eines davon sind rücksichtlose Menschen, die sich an Wildtieren, wie Füchsen oder Dachsen stören. Hier seht ihr ein Beispiel eines Hundebesitzers, der seinen unangeleinten Hund nicht nur bewusst an einen Fuchsbau führt, sondern auch noch auf diesem herumhüpft.
Das Nachstellen von Tieren fällt unter den §292 Jagdwilderei und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
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