"Die AfD ist eine faschistische Partei und eine Gefahr für die Demokratie."
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die rechtsextreme Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ und ihre Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland (JA)“ als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit hierüber unterrichten. Auch die Beobachtung des sogenannten „Flügel“ in der Vergangenheit - zunächst als Verdachtsfall, später als „erwiesen extremistische Bestrebung“ - und deren Bekanntgabe waren rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht in Münster nach sieben Verhandlungstagen am 13. Mai 2024 mit drei Urteilen entschieden. Die Berufungen der AfD und der JA gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 08.03.2022 waren damit erfolglos.
Nahe dem Gebäude des Oberverwaltungsgerichts hatten sich schon ab 7 Uhr Aktivist*innen des Bündnisses "Keinen Meter den Nazis" aus Münster zu einer Mahnwache gegen die AfD versammelt. Das Urteil des Gerichtes wurde dort natürlich mit Freude zur Kenntnis genommen. Nun ist es an der Zeit für ein Verbotsverfahren gegen diese gemeingefährlichen Demokratiefeinde.
Негізгі бет OVG Münster: AfD weiter Verdachtsfall - Stimmen aus Münster zum Urteil gegen rechtsextreme
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