ADG Infoservice Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Tim Schwarzburg zum Thema Equal Pay
Verstoßen arbeitsvertragliche Einheitsregelungen, Gesamtzusagen oder Betriebsvereinba-rungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, sind sie insoweit unwirksam. Der arbeits-rechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz hat zudem anspruchsbegründende Wirkung, Rechts-folge der Verletzung ist die Korrektur der gleichbehandlungswidrigen Voraussetzung. Eine sachlich nicht gerechtfertigte Gruppenbildung führt zur gleichbehandlungskonformen Anpas-sung der Regelung. ....
Негізгі бет Praxistipp Equal Pay
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