Rechtsanwalt Tim Schwarzburg zum Thema Sign-On Boni
Sogenannte „Wechselprämien″ oder „Signing Boni″ sind also grundsätzlich zulässig und nur dann rechtswidrig, wenn das anwerbende Unternehmen unlauter auf die Entscheidungsfrei-heit des Arbeitnehmers eingewirkt hat. Das bloße Anbieten einer solchen „Wechselprämie″ ist daher unbedenklich.
Негізгі бет Praxistipp Sign-On Boni
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