Was viele nicht wissen: Auch auf KZitem besteht eine Impressumspflicht! Nur rein private Internetangebote sind von der Impressumspflicht ausgenommen. Wer eine klassische Website, einen Blog, ein Social Media Profil oder eben einen KZitem-Kanal betreibt, muss zwingend über ein Impressum verfügen. Was im Impressum stehen muss und welche weiteren Vorgaben eingehalten werden müssen, um sich nicht der Gefahr einer Abmahnung auszusetzen, erklärt der Kölner Anwalt Christian Solmecke.
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Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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