Via Mail wurde ich gefragt, was ich von einer Beschäftigung freiberuflicher Betreuungskräfte in der häuslichen Pflege halte. Die Qualifikation ist - wie überall - sehr unterschiedlich, so dass Vita und (notfalls eigene) Erfahrungen letztendlich zeigen, ob es „passt“. Arbeitsrechtlich gelten Schutzvorschriften (Arbeitszeiten, Pausezeiten usw.) für Selbstständige nicht; ein Einsatz bei einer „echten“ 24h-Versorgung ist hier zumindest theoretisch denkbar. Ich persönlich würde Freiberufler dennoch nur kurzzeitig einsetzen, zum Beispiel bei einer Verhinderungspflege. Bei häufiger oder gar Dauerbeschäftigung besteht meines Erachtens das (hohe) Risiko einer Scheinselbstständigkeit. Hier könnte also nach Monaten und Jahren nachträglich festgestellt werden, dass keine echte Selbstständigkeit vorlag, sondern ein Angestelltenverhältnis. Sozialversicherungsbeiträge müssten dann nachbezahlt werden. Außerdem ist bei einer Dauerpflege das Problem, dass bei einem (oft kurzfristigen) Ausfall der Betreuungskraft selbst für Ersatz gesorgt werden muss. Haben Sie Angestellte einer in- oder ausländischen Firma, dann muss die Firma für Ersatz sorgen.
@pflegeexperte24
4 жыл бұрын
A1-Bescheinigung (Beispiel für Polen): jacura.de/files/bilder/Informationen/Formular%20A1%20Vordruck%20Polen.PNG
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