Liebe Rheintasten,
ACHTUNG, WICHTIGE BEKANNTMACHUNG FÜR ALLE WASSERSPORTFANS:
Die SGD SÜD hat eine sofort gültige Allgemeinverfügung erlassen, die besagt (mit eigenen Worten ausgedrückt), dass ab sofort das Befahren (egal ob mit Schlauchbooten, Ruderbooten, Kanus, SUPs etc.) und auch das Schwimmen, Baden, Planschen im Bereich zwischen Rheinkilometer 520,5 und 525,3 (Fulder Aue und Ilmen Aue) verboten ist. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden. Da dies wirklich alle Wasserfahrzeuge und auch das Schwimmen betrifft, ist somit auch das Gaulsheimer Strandbad Geschichte.
Die Verfügung findet Ihr unter folgender Adresse: sgdsued.rlp.de...
Aus aktuellem Anlass ist unser SUP-Verleih derzeit nur „To Go“ möglich. Ihr könnt unsere SUPs gerne auf der Nahe oder in anderen Gewässern nutzen. In unserem Revier ist dies jedoch leider nicht mehr gestattet. Wir arbeiten bereits an einer Lösung für unsere SUP-Kurse bzw. den Verleih und manchmal ist die Lösung ja recht nahe. Wir halten Euch auf dem Laufenden.
Auch die Presse hat das Thema bereits aufgegriffen und der DMYV prüft mögliche Rechtsmittel.
Wir informieren Euch, sobald es Neuigkeiten gibt. Stay tuned.
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