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@Ysi90
3 жыл бұрын
Die Entwicklung, die deine Inhalte gemacht haben, ist einfach klasse! Die Videos, in denen innerhalb von etwa 15 Minuten ein Thema behandelt wird, sind nach wie vor meine absoluten Highlights.
@endlichjura
3 жыл бұрын
Man munkelt, dass da nächste Woche wieder eins kommt. Aber man munkelt nur.
@p.h.1850
7 ай бұрын
Absolut tolles Video. Die Problematik kurz und effektiv auf den Punkt gebracht. Einfach super und vielen Dank.
@endlichjura
7 ай бұрын
Lieben Dank dir! :)
@john.s
2 жыл бұрын
alter ich bin überrascht, wie gut das video aufgebaut ist
@endlichjura
2 жыл бұрын
Alter, ich weiß nicht, ob ich mich darüber freuen soll oder mich wundern, warum du mir das nicht zutraust. 😀
@INVICTU5_FW
3 жыл бұрын
Weiter so, Vielen Dank lieber Michael! Deine „Alles in (…)“ bzw „Alles zu (…)“ Videos sind so gut weil Sie wirklich auf das einfache runterbrachten und ich es so super schnell verstehe!
@endlichjura
3 жыл бұрын
Vielen Dank für die netten Worte!
@nimramusic
Жыл бұрын
Dankeschön! Ich bin derzeit im Rep und dein Video hat mir den ETBI echt deutlich näher gebracht, stark!
@endlichjura
Жыл бұрын
Danke an dich! Solche Kommentare sind mir immer die Liebsten.
@sontyp8271
3 жыл бұрын
Bei uns war bisher jede Klausur in der ein ETBI vor kam mit diesem Sonderfall. Hatte das auch immer beim ETBI-Täter mit geprüft. Wurde nie als falsch oder unsauber angestrichen. Das was Du sagst ergibt allerdings durchaus Sinn. Vielen Dank.
@endlichjura
3 жыл бұрын
Erstaunlich! Aber soll‘s geben. 😜
@zubinsh2002
2 жыл бұрын
Ich hätte da mal eine Frage. Ich weiß nicht, ob ich etwas übersehen habe, aber ist die rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie nicht verfassungswidrig? Der ETBI ist ja nicht kodifiziert und wird hier als gewohnheitsrechtliche Analogie zum § 16 I 1 StGB angewandt. Dies ist ja eigentlich ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot aus dem Art. 103 II GG. Strafrechtliches Gewohnheitsrecht ist m.W.n. jedoch erlaubt, wenn sich dies zugunsten des Täters auswirkt. Jedoch wird sich hier vorzugsweise für die rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie entschieden, damit man einen Anstifter oder Gehilfen bestrafen kann. Das wäre dann ja Gewohnheitsrecht zu ungunsten von Anstifter und Gehilfen, was mit der Verfassung ja wohl nicht in Einklang sein kann? Ich würde mich über eine Antwort freuen. LG Um natürlich auch noch verdientes Lob dazulassen: Das hier (gemeinsam mit dem Anderen) ist auf jeden Fall eines der klar besseren Videos zum ETBI auf dieser Seite, vielen Dank für die Schilderungen, diese sind sehr hilfreich.
@endlichjura
2 жыл бұрын
Hey Zubin, freut mich, dass ich dich mit diesen Videos unterstützen konnte! Dein Gedanke ist sehr interessant. Ich denke, dass der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit deshalb nicht häufiger aufkommt, weil die Analogie - wie du schon ganz richtig sagst - zunächst einmal zugunsten des Täters wirkt. Dass mit der Analogie andere in die Scheiße geritten werden, ist ja eine Nebenfolge (wenngleich ich sie für beabsichtigt halte). Es ist am Ende also eine Frage der Reichweite des Analogieverbots. Dieses gilt zunächst lediglich für die Person, bei der die Analogie gebildet wird.
@mariefischer3533
Жыл бұрын
Hallo, bezüglich dessen hab ich eine Frage: wie verhält sich der ETBI beim Versuchsdelikt, bspw. ETBI bezüglich §34 , Versuch der Vollendung eines Delikts, welches zur Notwehr gedacht war, obwohl kein rechtswidriger Angriff vorliegt?
@endlichjura
Жыл бұрын
Hey Marie! Da gehst du genauso vor. :) bloß dass dann im Anschluss womöglich keine Fahrlässigkeit mehr zu prüfen ist.
@BusbyBabe4life
Ай бұрын
Kann ich am Ende der Prüfung dahinstehen lasse, ob nun der Vorsat oder die Schuld entfällt, und sagen, dass er sich jedenfalls nicht strafbar gemacht hat? ( etwa bei einem unvermeidbaren Irrtum, die Situation richtig zu erfassen ( womit alle Theorien zum gleichen Ergebnis kommen ) und sofern es nicht auf die Strafbarkeit der Teilnehmer ankommt ) .
@endlichjura
Ай бұрын
@@BusbyBabe4life Das kannst du immer dann, wenn der Streit nicht entscheidungserheblich ist, sprich keine Teilnahmestrafbarkeit mehr zu prüfen ist.
@BusbyBabe4life
Ай бұрын
@@endlichjura danke danke!
@EnforcementOfficer
2 жыл бұрын
Was ist mit der Vorsatztheorie oder der modifizierten Firm? Klassisch könnte man die ja auch ausführen oder nicht?
@endlichjura
2 жыл бұрын
Könnte man, ist aber nicht mehr nötig. 😊
@EnforcementOfficer
2 жыл бұрын
@@endlichjura Aber dazu eine Verständisfrage, weil ich die gerne in meinem Tutorium mit aufnehmen würde. Lässt die Vorsatztheorie den Vorsatz an sich entfallen (ohne Hilfe des §16), weil ein Bestandteil des Vorsatzes fehlt eben das Unrechtsbewusstsein (nach dieser Theorie) bzw die fehlende Sozialverträglichkeit nach der modifizierten Form oder bendienen sie sich des § 16 und gehen von der kausalen Handlungslehre aus und prüfen daher mit § 16 alle Irrtümer (damals gab es §17 ja noch nicht). Ich frage weil man irgendwie viel liest und die einen sagen ohne Erklärung § 16 obwohl der ja nur bezogen auf den objektiven TB ist und die anderen sagen einfach nur der Vorsatz entfällt (was ja auch logisch ist) nur der Weg dahin ist nicht so genau dargestellt außer bei Rolph Schmidt.
@EnforcementOfficer
2 жыл бұрын
@@endlichjura Gäbe es mehr Punkte, wenn man in einer Klausur alle Theorien nennt und ihre dogmatischen ursprung darlegt also, wenn man zeigt man hat es komplett verstanden? Statt nur die 3 Theorien zu nennen die es heute noch gibt.
@endlichjura
2 жыл бұрын
@@EnforcementOfficer Ich kann dir leider keine vernünftige Auskunft über die unterschiedlichen Vorsatztheorien geben - habe mich da noch nie mit befasst. In einer Klausur würde ich immer nur diejenigen Theorien darstellen, die auch tatsächlich Relevanz haben. Die Veralteten sind m. E. dafür da, die Aktuellen besser zu verstehen.
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