Sie haben als Halter eines Fahrzeugs einen Zeugenfragebogen erhalten? Sie sind selbst aber nicht gefahren?
Wenn ein naher Angehöriger gefahren ist, brauchen Sie keine Angaben zur Sache zu machen oder den Zeugenfragebogen zurückzusenden. Sie haben das Recht die Aussage zu verweigern.
Weitere Infos unter: www.wbs-law.de/...
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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/ die.aufklaerer
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Негізгі бет Verkehrsrecht: Was tun, wenn ich einen Zeugenfragebogen bekomme? | Kanzlei WBS
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