Beteiligungsrecht im G-BA erwirken
Pflegekräfte und Hebammen sollen im G-BA ein Beteiligungsrecht hinsichtlich aller Richtlinien bekommen, die ihre Berufsausübung betreffen. So steht es im Entwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), den die Berliner Regierung im Mai beschlossen hat. Bisher sind Heilmittelerbringerinnen und -erbringer darin nicht berücksichtigt. Das könnte man aktuell aber noch ändern. Was denken die Berufsverbände darüber, wie eine Vertretung von Heilmittelerbringenden im G-BA aussehen könnte? In der letzten Folge haben wir bereits mit Christiane Sautter-Müller von LOGO Deutschland gesprochen. Dieses Mal erläutert Christine Donner, Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeut:innen in Deutschland (www.bed-ev.de/...) , ihre Sicht der Dinge.
Негізгі бет Versorgung gestalten, nicht nur umsetzen
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