Die integrierte Unternehmensplanung stellt ein zusammenhängendes und strategisches Controlling-Instrument zur Unternehmensplanung, Steuerung und Kontrolle der Entscheidungen in der Unternehmensführung dar. Durch die stimmige Verknüpfung von Ergebnisrechnung, Cash-Flow bzw. Finanzplanung und Bilanzplanung ist die integrierte Unternehmensplanung ein in sich schlüssiges Planungsmodell. Durch diese integrierte Software als Cloud-System erreichen Sie Transparenz und Zuverlässigkeit Ihrer wirtschaftlichen Unternehmensdaten sowie Controlling-Auswertungen und damit eine fundierte Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.
Die Kennwerte plausibilisieren die Ergebnisplanung, die Finanzplanung und die Bilanzplanung und machen so auf Soll-Ist-Abweichungen aufmerksam und decken potenzielle Überschreitungen von Grenzwerten (Covenants) auf.
Eine losgelöste Ergebnisplanung oder eine einzeln abgeleitete Finanzplanung kann die künftige Unternehmensentwicklung nicht plausibel abbilden, weil diese nicht ganzheitlich überprüft werden kann und somit keine zuverlässigen Aussagen macht. Die hier vorgestellte integrierte Ergebnis-, Finanz- und Bilanzplanung erklärt absehbare Kapitalbindung im Detail und bietet Unternehmen, Investoren wie Banken die gewünschte Entscheidungsbasis.
Zusätzliche sind seit dem 01.01.2021 Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften nach §1 StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) dazu verpflichtet, eine Krisenfrüherkennung und ein Krisenmanagement zu nutzen. Die Geschäftsentwicklung muss fortlaufend überwacht werden, um den Fortbestand der juristischen Person zu sichern. Wenn bestandsgefährdende Entwicklungen erkannt werden, muss die Geschäftsführung geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen und den zur Überwachung berufenen Organen unverzüglich berichten.
Wird die Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement nicht beachtet, könnte beispielsweise ein Verstoß gegen die Pflicht zur Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters (§ 93 Abs. 1 S. 1 AktG) oder Geschäftsmannes (§ 43 Abs. 1 GmbHG) vorliegen. Sollte aus diesem Pflichtverstoß bereits ein kausaler Schaden resultieren, kommt ein Schadensersatzanspruch der Gesellschaft nach § 43 Abs. 2 GmbHG oder des § 93 Abs. 2 AktG in Betracht.
Nach §18 Abs. 2 S. 2 InsO (Insolvenzordnung) ist eine Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen. Diese Voraussetzung kann nur durch eine integrierte Ergebnis-, Finanz- und Bilanzplanungssystem abgebildet werden, welches auch eine mindestens 3-jährige Jahresplanung auf Monatsbasis.
Dem Gesetzgeber geht es in erster Linie darum, dass im Unternehmen eine Risikoanalyse und eine laufende Kennzahlenanalyse mit einer entsprechenden Vorausschau etabliert wird, die auf einer integrierten Unternehmensplanung aufbaut. Hiermit wird der Bestand des Unternehmens sicherer, was ebenso zugunsten aller Stakeholder ist.
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Негізгі бет Vorstellung der integrierten Unternehmensplanung in der Cloud der PARES Strategiepartner
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