Zum 01. Januar 2023 hat der Gesetzgeber das Vormundschafts- und
Betreuungsrecht umfassend reformiert. In diesem Zusammenhang wurde auch ein gesetzliches Vertretungsrecht für
Ehegatten eingerichtet.
Müssen “alte” Vorsorgevollmachten nun angepasst werden?
Besteht nun überhaupt noch Bedarf für die Errichtung einer solchen Vollmacht?
Worin unterscheiden sich Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?
Sollte eine einzelne Person oder mehrere gemeinsam bevollmächtigt werden?
Diese und weitere Fragen beantwortet Dr. Norbert Drees, der als Rechtsanwalt und
Notar seit mehr als 30 Jahren mit diesem Themenkreis befasst ist.
Hier die Kontaktdaten des Notariats:
www.hdb-marl.d...
Eine Teilnahme ist aufgrund der hohen Anmeldezahl nur noch online möglich.
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Негізгі бет Vortrag - „Neuerungen bei der Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung“
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