Es fehlt noch der Hinweis, dass auch Radwege, die benutzungspflichtig ausgeschildert sind, (hoffentlich nur temporär) nicht benutzbar (Schnee/Laub nicht geräumt, Scherben, Falschparker, etc.) oder nicht zumutbar (zu große Schlaglöcher, etc.) sein können. In diesem Fall entfällt die Benutzungspflicht und Radfahrende dürfen auf die normale Fahrbahn wechseln.
@forkeke
Жыл бұрын
Eine Voraussetzung wurde vergessen. Benutzungspflicht gilt nur, wenn der Radweg fahrbahnbegleitend ist. Und auch dann darf man sich zum direkten Linksabbiegen trotz fahrbahnbegleitendem beschilderten Radweg frühzeitig auf der Fahrbahn einordnen.
@Wildcard71
11 ай бұрын
Manche Straßen sind so mit Verboten zugepflastert, dass nur noch der Radweg bleibt, auch wenn er nicht straßenbegleitend ist.
@norbertschippers9734
5 күн бұрын
Das mit dem direkten links abbiegen kapiert selbst die Polizei oft nicht.
@simonweber1408
2 жыл бұрын
Jetzt müsste man nur noch die Seitenabstände erklären die der Radfahrende zum Straßenrand und zu parkenden Autos einhalten muss.
@norbertschippers9734
5 күн бұрын
BGH sagt je nach Umständen bis zu 2 Meter
@matthiaskuhaupt783
2 жыл бұрын
Danke! Vielleicht könnt Ihr aber noch einbauen, daß rechts fahren nicht bedeutet, daß Radfahrer am Bordstein kleben müssen sondern auch einen Sicherheitsabstand nach rechts halten müssen.
@DieserLukas
11 ай бұрын
Mir egal, sobald zu viele Fußgänger, Schlaglöcher, Laub oder Schnee vorhanden ist, sieht man mich auf der Straße.
@henryernestex6436
2 жыл бұрын
Insgesamt eine gute Darstellung. Hoffentlich kommt es auch bei den Autofahrenden an und vor allem den Verkehrsbehörden, die gar zu gerne für völlig untaugliche, viel zu schmale und gefährlichen Radwege an der gefährlichen Benutzungspflicht festhalten.
@andreass-ot9eb
Жыл бұрын
Grundsätzlich wurde hier vieles richtig erklärt. Allerdings fehlt der wichtigste Hinweis: Fahrräder sind Fahrzeuge und gehören somit grundsätzlich auf die Fahrbahn! Und daher kann der Radfahrer wählen, ob er auf der Fahrbahn bleibt, oder den Radweg nutzt. Im Film wurde es andersrum gesagt…
@stadtemsdetten332
Жыл бұрын
Richtig, eine allgemeine Radwegebenutzungsplicht besteht nicht. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist - ansonsten dürfen Radfahrende wählen.
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