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@gwbgwb2311
5 жыл бұрын
Danke für ihre Hilfe 👨👩👦👦
@ruevi3986
Жыл бұрын
Arbeitsrechtliche Fragestellungen werden in Unternehmen vorrangig von fachkompetenten Personalern gelöst. So werden arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Anwälten etc. bereits im Vorfeld vermieden. Zusätzlich werden so Honorare und Gebühren eingespart.
@Anna-bh3hy
5 жыл бұрын
Vielen Dank für die Infos:) Wie sieht es denn mit Überstunden aus? Müssen sie abgefeiert werden oder kann der Arbeitgeber auch sagen er zahlt sie aus?
@kanzlei_hasselbach
5 жыл бұрын
Wurden Überstunden vom Chef angeordnet, müssen diese auch vergütet werden, außer wenn der Arbeitsvertrag eine entsprechende Ausschlussklausel enthält. Überstunden abzufeiern ist nur dann möglich und erlaubt, wenn dies mit dem Vorgesetzten abgestimmt wurde oder eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag (oder einem einschlägigen Tarifvertrag) besteht. Mit freundlichen Grüßen, Kanzlei Hasselbach
@jannpe1003
7 жыл бұрын
Hallo folgendes Szenarion kann ich mir leider nicht logisch herleiten. Jemand arbeitet 1 Jahr befristet in einer Firma vom 17 Juli 2016 bis 17 Juli 2017. Bis zum 6 Juli 2017 wird allerdings noch kein weiterer Arbeitsvertrag überreicht. Es gibt 30 Tage Urlaub von denen erst 10 verbraucht wurden in diesem Jahr. Muss die Person dann 20 Arbeitstage vor Ende des befristeten Vertrages zu Hause bleiben, da sie davon ausgehen muss, dass im schlechtesten Fall nicht verlängert wird und sie daher nichts mehr auf der Arbeit zu suchen hätte und auch nicht mehr versichert wäre für den Weg zur und von der Arbeit? Angenommen man würde anschließend bei einem anderen Arbeitgeber anfangen hätte ich dann automatisch schon meinen Jahresurlaub hinter mir? Oder kann ich mich bewusst trotz des Resturlaubes dafür entscheiden weiter beim 1. Arbeitgeber zur Arbeit zu gehen und den Urlaub zu einem anderen Arbeitgeber mitzunehmen und bin trotzdem versichert und alles. Für eine Antwort wäre ich überaus dankbar.
@rosachecchia305
4 жыл бұрын
Guten Abend, ich habe einen Kündigungsfrist von 3 Monaten mit meinem Vertrag. Im Fall von Kündigung von mir am Ende November, habe ich Recht nur an verbleibenden Urlaubstagen bis Ende des Jahres oder bis Ende des Vertrages (d.h. Ende Februar)? Vielen Dank im voraus für ihre Rückmeldung
@cornelius_9094
6 жыл бұрын
Kündigung und Urlaubsanspruch Hallo, habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen vertraglichen Jahresurlaub von 24 Tagen, wenn ich nach dem 30.6. die Kündigung einreiche ? Mein Arbeitsverhältnis besteht bereits seit 5 Jahren. Und wenn ja, welches Gesetzt genau bestätigt den Anspruch?
@stevinator4617
5 жыл бұрын
Bei mir steht im Arbeitsvertrag: Firma xy ist berechtigt, den Mitarbeiter nach Ausspruch einer Kündigung bis Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung seiner Vergütung unter Anrechnung etwaiger Urlaubsansprüche und/oder Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto von der Arbeit freizustellen. ... Mitarbeiter erklärt hiermit Zustimmung. ..
@stevinator4617
5 жыл бұрын
Verstehe ich das richtig das man mir mein urlaub einfach streichen kann bei einer Kündigung?
@kanzlei_hasselbach
5 жыл бұрын
Freistellung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche bedeutet, dass die Firma Ihnen im Falle einer Kündigung (egal ob durch Sie oder das Unternehmen) sagen kann, dass Sie ab einem bestimmten Datum nicht mehr zur Arbeit zu kommen brauchen, aber trotzdem bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiter bezahlt werden. Sie können dann aber nicht zusätzlich evtl. ausstehenden Urlaub nehmen und dadurch noch früher aufhören zu arbeiten. Mit freundlichen Grüßen, Kanzlei Hasselbach
@superfreiheit1
4 жыл бұрын
Gutes Video. Frage: Was passiert, wenn ich nach einer Kündigung keinen Urlaub nehme, und der Arbeitgeber mich dazu auch nicht auffordert. Wird er Resturlaub ausbezahlt?
@kanzlei_hasselbach
4 жыл бұрын
Urlaub soll der Erholung des Arbeitnehmers dienen, sodass dem Arbeitnehmer grundsätzlich erstmal nicht die freie Wahl zusteht statt Freizeit die Auszahlung zu verlangen. Sofern Urlaub genommen werden kann, hat dies immer Vorrang vor einer Auszahlung. Der Arbeitgeber darf zum Ende eines Arbeitsverhältnisses die offenen Urlaubstage deshalb auch nur dann verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe dem Urlaub entgegenstehen, weil er auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers noch angewiesen ist. Genauso wenig soll der Arbeitnehmer seinerseits seine Urlaubstage aufsparen. Entscheidend sind aber immer die konkreten Umstände des Einzelfalls. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Kanzlei Hasselbach
@89Aichi89
5 жыл бұрын
Hallo, Ich habe Anfang des Monats fristgerecht zum 15.07. gekündigt (nach 8-jähriger Betriebszugehörigkeit). Wieviel Resturlaub steht mir nun zu? Ich habe gelesen, dass bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dem 30.06. Anspruch auf den kompletten Urlaub besteht. Stimmt das? Wenn ja, gibt es dafür eine Gesetzesgrundlage? Mein Chef möchte ihn mir nur anteilig für die 6,5 Monate berechnen. Vielen Dank im Voraus.
@sabrinaburger3711
5 жыл бұрын
Hätte ich auch gern gewusst
@sicdiabolo454
Жыл бұрын
Wie verhält sich es mit der Kündigung zur Mitte des Monats besteht auch hier der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub ? Eigenkündigung zum 15 November 1monat Frist und 16 noch Urlaubstage
@kanzlei_hasselbach
Жыл бұрын
Hallo, waren Sie im Kalenderjahr länger als sechs Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt und kündigen zum 15. November, haben Sie Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
@jayrose1084
2 жыл бұрын
Hallo. In ihrem Video und auch in anderen Quellen konnte ich bisher leider lediglich die Regelungen zum bzw den Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tqge bei 5-Tagewoche, 24 bei 6-Tagewoche) erörtert finden. Wir schaut es denn mit einem Anspruch auf die im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag zugestandenen über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Tage Urlaub aus? Beispiel: kann der AG bei Kündigung zu Ende November statt 11/12 von vertraglichen 33 Tagen lediglich 28 zugestehen, weil er dies so explizit konkret mit 28 Tagen für Beendigung in 2. Jahreshälfe im vertrag festhält? Oder besteht immer ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (inklusive über getzliches Minimum hinausgehende Tage) bzw., Wenn so geregelt, "per ratio temporis" mindestens anteilig? Vielen Dank und Grüße
@jayrose1084
2 жыл бұрын
*edit Wichtige Info: Im Beispiel handelt es sich um eine zugrundeliegende 7-Tagewoche. Die 28 Tage Urlaub wären somit die gesetzlich als Minimum angesehenen 4 Wochen Jahresurlaub.
@kanzlei_hasselbach
2 жыл бұрын
@@jayrose1084 Hallo, grundsätzlich darf der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag abweichende Regelungen zum Urlaubsanspruch vereinbaren, solange der Arbeitnehmer dadurch nicht schlechter gestellt wird als von der gesetzlichen Regelung vorgesehen. Er darf also grundsätzlich vereinbaren, dass sich bei Beendigung in der zweiten Jahreshälfte der Jahresurlaub anteilig verkürzt, sofern der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch gewährt wird. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
@michelwitzik1574
3 жыл бұрын
3:05 ok, aber wie funktioniert dort die Berechnung? Die letzten 13 Wochen wurde dann ja möglicherweise "gar nichts" verdient (zB Krankengeld). Werden dann die 13 Wochen ab dem Zeitpunkt des Erkrankens, sprich Ketzer Arbeitstag herangezogen? Oder die 13 Wochen ab dem Zeitpunkt des Endes der Lohnfortzahlung?
@kanzlei_hasselbach
3 жыл бұрын
Hallo, wenn das Arbeitsverhältnis nach einer länger bestehenden Krankheit beendet wird und Resturlaub aus dem vergangenen (oder sogar vorvergangenen) Jahr abgegolten werden muss, so gilt folgendes: 1. Urlaubsansprüche, die krankheitsbedingt nicht genommen werden konnten, können nur bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres geltend gemacht werden. 2. Das gilt nur für die gesetzlichen Urlaubsansprüche (bei 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage/Jahr) 3. Zur Berechnung wird das letzte Quartalsgehalt herangezogen. Bei einem Monatsgehalt von 2.500 Euro sind das 7.500 Euro. Der Betrag wird bei einer 5-Tage-Woche durch 13 Wochen x 5 Tage geteilt, also: 7.500 : 65 Tage = 115,48 Euro pro Urlaubstag. 4. Bei länger bestehender Krankheit ist das letzte Gehalt ausschlaggebend. Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen! Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
@michelwitzik1574
3 жыл бұрын
@@kanzlei_hasselbach Ja, danke sehr, ich habe es jetzt verstanden. Allerdings ist durch Ihre Antwort eine neue Frage aufgetaucht. Was Sie unter Punkt 2. schreiben, dass das nur für den gesetzlichen Urlaubsanspruch gilt - bezog sich das auf Urlaub der abgegolten werden muss, der aus dem vergangenem (vorvergangenem) Jahr stammt oder auch auf den Urlaub aus dem laufendem Jahr?
@kanzlei_hasselbach
3 жыл бұрын
Hallo Herr Witzik, die Ausführungen bezogen sich nur auf die Abgeltung von Resturlaub aus dem vergangenen bzw. vorvergangenen Jahr. Der Urlaubsanspruch aus dem laufenden Jahr wird in Höhe der arbeitsvertraglichen Vereinbarung abgegolten. Abgegolten wird also: für das laufende Jahr: der arbeitsvertragliche Urlaubsanspruch für das vergangene und vorvergangene Jahr: der gesetzliche Urlaubsanspruch Ich hoffe, wir konnten Ihre Frage beantworten! Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
@danalehmann9557
6 жыл бұрын
Hallo liebes Team der Kanzlei Hasselbach, Ich bin seid 1.4.2014 in einem Betrieb auf 430€ angemeldet,habe keinen Arbeitsvertrag und noch nie bezahlten Urlaub bekommen. Ich arbeite an 5 Tagen die Woche. Ltd. BurlG steht mir anteilig (20 Tage) bezahlter Urlaub zu. Ich habe zum 15.1.2018 gekündigt und es besteht keine Möglichkeit meinen Urlaub zu nehmen. Ich habe gelesen das es auch einen auszahlbaren Abgeltungsanspruch gibt und die allgem.Verjährungsfrist 3 Jahre betrifft. Für welche der o.g.Jahre kann ich meinen Abgeltungsanspruch noch geltend machen? Würden auf die Beträge Abzüge anfallen? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Beste Grüße Dana
@GringoPlayz
4 жыл бұрын
Hallo, ich bin Maler und habe noch Resturlaub 6Tage (944,58€) in meiner Urlaubsmalerkasse. Ich wurde nun gekündigt & aus Krankheitsgründen konnte ich meinen Resturlaub nicht nehmen. Muss dieser mir nun ausgezahlt werden?
@rampageviii7186
4 жыл бұрын
Interessant... wie ist es gelaufen bei dir ?
@GringoPlayz
4 жыл бұрын
RampageVIII nicht gut. Der Resturlaub kann ausgezahlt werden, wenn ich in einer anderen Malerfirma angestellt bin. Oder wenn ich 1 Jahr nicht mehr in dem Beruf arbeite.
@sabrisano5601
2 жыл бұрын
Hallo, super Video vielen Dank. Ich habe zum 15.12.2021 gekündigt mit eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Ich habe aber für 2021 keine Urlaubstage mehr übrig. Ich fange zum 15.01 mit dem neuen Job an. Habe ich dann bis zum 15. Anspruch auf Urlaub? Habe 25 Tage Urlaub im Jahr. Für eine schnelle Rückmeldung wäre ich dankbar! FG
@kanzlei_hasselbach
2 жыл бұрын
Hallo, vielen Dank! Wir freuen uns, dass Ihnen unser Video gefällt. Wenn Sie keine Urlaubstage mehr haben, können Sie auch keinen Urlaub in Anspruch nehmen. Im neuen Kalenderjahr steht Ihnen nur 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Kalendermonat zu, wenn das Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte endet. In Ihrem Fall hätten Sie daher im neuen Jahr keinen Anspruch auf Urlaub beim alten Arbeitgeber gehabt.
@christophebel7374
3 жыл бұрын
Wie siehts denn aus, wenn ich vorher 30 + 6 Tage(Entgeltumwandlung) hatte, und zum 01.08 den Arbeitgeber wechsle. (neuer AG hat nur 30 Tage) Kann ich dann z.B. 23, 5 Tage beim alten nehmen und habe dann immer noch einen Anspruch auf 12,5 Tage beim neuen AG?
@kanzlei_hasselbach
3 жыл бұрын
Hallo Herr Ebel, der Urlaubsanspruch von 36 Tagen bei Ihrem alten Arbeitgeber ist nicht auf Ihren neuen Arbeitgeber übertragbar. Ihr alter Arbeitgeber muss Ihnen die 36 Urlaubstage bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch gewähren oder den Resturlaub, der nicht gewährt werden kann, in Geld auszahlen. Außerdem gilt bei einem Jobwechsel in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres, dass es keinen “doppelten” Urlaubsanspruch gibt. Wenn Sie zum 01.08. den Arbeitgeber wechseln und beim “alten” Arbeitgeber über 6 Monate angestellt waren und ihren gesamten Urlaub bezogen haben, so haben Sie beim neuen Arbeitgeber im selben Kalenderjahr keinen Urlaubsanspruch mehr, da Sie bereits den vollen Jahresurlaub gewährt bekommen haben. Ich hoffe, wir konnten Ihre Frage beantworten. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
@dadobaksa9236
5 ай бұрын
Hallo...mein bruder hat 33 tage urlaub in diese jahr..von Januar bis jetzt hat er schon 8 tage urlaub gehabt.. Er möchte jetzt zum 30.04.2024 kündigen... Hat er noch Anspruch auf rest Urlaub? Wenn ja,wieviel? Werden die 8 tage such mitgerechnet? Danke
@kanzlei_hasselbach
20 күн бұрын
Hallo, Grundlage der Berechnung eines noch verbleibenden Urlaubsanspruches nach Arbeitnehmerkündigung ist der Anspruch an Tagen pro Kalenderjahr im Arbeitsvertrag. Stehen Ihrem Bruder also pro Kalenderjahr 33 Urlaubstage zu, so hat er Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Dies währen mithin 33 : 4. Oder in Worten Jahresurlaubsanspruch durch Anzahl der Beschäftigungsmonate im Jahr des Ausscheidens. Das Ergebnis wäre 8,25, wobei erst ab einem Bruchteil von einem halben Tag auf einen vollen Urlaubstag aufzurunden ist. Die absolute Zahl wären also 8 Urlaubstage. Exakt diese 8 Tage Urlaub hat ihr Bruder bereits genommen, weswegen der verbleibende Anspruch 0 Tage beträgt. Bitte beachten Sie: Sollte sich Ihre Aussage über den Anspruch von 33 Urlaubstagen für das Jahr des Ausscheidens aus dem Urlaubsanspruch pro Jahr im Arbeitsvertrag PLUS einem Resturlaubsanspruch aus dem vorangegangenen Jahr beziehen, so gilt die obige Rechnung nicht. Berechnungsgrundlage ist immer der Urlaubsanspruch für das Jahr des Ausscheidens. Ein möglicher Resturlaub aus dem vorangegangenen Jahr steht dem Arbeitgeber natürlich ebenso zu, wird aber erst nach der Berechnung des Resturlaubs für das Jahr des Ausscheidens addiert. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
@matthiasz.4485
7 жыл бұрын
Hallo, erstmal Danke für dieses Tolle Video. Kann der Arbeit Geber den Resturlaub runter rechnen ? Wenn z.b das befristete Arbeitsverhältnis bis zum 31.10 gingen sollte, die fristlose Kündigung aber zum 20.07 ausgesprochen wird, kann dann der Arbeitgeber den Jahres Urlaub zum Kündigungs datum angleichen ? Vieleb dank Vorab für Ihre Antwort
@kanzlei_hasselbach
7 жыл бұрын
Hallo Matthias, Diese Frage können wir hier an dieser Stelle nicht allgemeingültig beantworten, dafür bräuchten wir den Arbeitsvertrag und natürlich auch genauere Angaben. Ich kann Ihnen aber sagen, dass das natürlich oft so gemacht wird. Wenn Sie wollen, können Sie uns die Unterlagen zu schicken, und wir prüfen dann, inwieweit wir Sie beraten können. Viele Grüße, Ihre Franziska Hasselbach
@robertokaiser4213
2 жыл бұрын
Hallo Ich habe 27 urlaubstage im jahr und habe am 27.04 gekündigt, die kündigunsfrist geht bis 31.07. habe ich anspruch auf den vollen jahresurlaub? und ich habe noch 11 tage resturlaub aus dem vorjahr werden die dazu addiert oder kann der arbeitgeber mir die 11 tage resturlaub aus dem vorjahr streichen?
@kanzlei_hasselbach
2 жыл бұрын
Hallo, Wird das Arbeitsverhältnis zum Ende Juli gekündigt, besteht Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub. Grundsätzlich verfällt der Urlaubsanspruch am Ende des Jahres. Resturlaub kann nicht ohne Weiteres mit ins neue Jahr genommen werden. Andererseits verfällt er auch nicht, wenn der Arbeitgeber nicht ausdrücklich auf den Verfall des Urlaubs hinweist. Hier kommt es also auf den Einfall an. Wir können Ihnen nicht verbindlich mitteilen, ob Sie noch Anspruch auf den Resturlaub aus dem Vorjahr habe. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
@derfalke624
11 ай бұрын
Ich bin zum 31.10.2023 gekündigt und bis dahin habe ich 9 Urlaubstage, Kriege ich die Tage ausgezahlt oder soll ich die nehmen
@kanzlei_hasselbach
20 күн бұрын
Hallo, grundsätzlich ist es so, dass verbleibender Resturlaub zu nehmen ist. Kann ein Resturlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, dann besteht ein Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubs. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
@svenkrohn
3 жыл бұрын
Hallo, danke für das Video. Konkrete Frage dazu. Ich arbeite seit 2013 für ein Unternehmen bei dem ich am 30.4. die Kündigung abgegeben habe. Bedingt durch die 3monatige Kü-Frist endet das Arbeitsverhältnis am 31.7., also in der 2. Jahreshälfe. Jahresurlaubsanspruch: 30 Tage. Bisher habe ich keine Urlaub genommen. Kann ich die 30 Tage noch vor dem 31.7. nehme? So höre und lese ich es überall. Nun hat mir aber eine andere Juristin gesagt, dass ich trotzdem nur anteilig (2,5 Tage x 7 Monate = 17,5 bzw. 18 Tage) Anspruch habe. Was ist nun richtig??
@kanzlei_hasselbach
3 жыл бұрын
Hallo Herr Krohn, ja, Sie können die 30 Tage Urlaub in der Regel noch vor dem 31.07. nehmen, sofern keine dringenden betrieblichen Belange Ihres Arbeitgebers entgegenstehen. Denn Sie haben einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Der Urlaubsanspruch würde sich in Ihrem Fall nur dann auf Teilurlaub - also 1/12 des Jahresurlaubs je Beschäftigungsmonat - reduzieren, wenn Sie in der ersten Hälfte des Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden würden. (siehe § 5 Abs. 1 c) Bundesurlaubsgesetz) Aber Achtung: bei einem neuen Arbeitgeber haben Sie für das restliche Kalenderjahr keinen Urlaubsanspruch mehr, da Sie sonst “doppelten “Jahresurlaub beziehen würden. Nach § 6 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz besteht der Anspruch auf Urlaub nicht, “soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.” Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen! Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
@linep8371
7 жыл бұрын
Hallo! Danke für dieses informative Video. Ich möchte Ende August kündigen. Habe eine Kündigungsfrist von 8 Wochen. Allerdings habe ich im September meinen Jahresurlaub von 3 Wochen genommen. Darf ich diesen dann noch nehmen oder wird er mir wahrscheinlich gestrichen? Ich arbeite in einer Therapeutischen Praxis. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
@kanzlei_hasselbach
7 жыл бұрын
Guten Tag, wenn der Urlaub einmal genehmigt wurde, kann der Arbeitgeber nur schwer davon wieder zurück. Dann müsste er schon besondere Gründe vortragen. Das Problem ist allerdings, dass, wenn der Arbeitgeber den Urlaub streicht, Sie zwar im Recht sind, das aber vermutlich nicht schnell genug gerichtlich klären können. Das hängt von den Zeiten ab. Wenn Sie noch drei Tage haben oder mehr, reicht das vermutlich für eine gerichtliche Klärung. Auf keinen Fall dürfen Sie einfach in Urlaub gehen, wenn der Arbeitgeber es verbietet. Dann kann der Arbeitgeber nämlich fristlos kündigen. Viele Grüße, Ihre Franziska Hasselbach
@Celli13
Жыл бұрын
Hallo, wenn ich zum August eines Jahres nach vielen Jahren Kündige, steht mir der Jahresurlaub dann nur anteilig zu oder der gesamte Jahresurlaub, weil ich über 6 Monate des Jahres angestellt war/bin?
@kanzlei_hasselbach
20 күн бұрын
Hallo, sobald eine Kündigung in die zweite Hälfte des Jahres fällt, also nach dem 30.06. erfolgt, besteht immer Anspruch auf alle Tage des Jahresurlaubs. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
@AM-yu6ys
13 күн бұрын
@@kanzlei_hasselbach meint das bspw 20 Tage Mindesturlaub oder der im Vertrag genannte Urlaub von bspw 30 Tagen? Ich habe zum 15.9 gekündigt. 24 Tage verbraucht, im Vertrag steht 29 Tage. Kann der Arbeitgeber nun 5 Tage als unbezahlten Urlaub laufen lassen? Welche Paragraphen sind relevant ?
@katydiop7
2 жыл бұрын
Hallo erstmal danke für das Video eine Frage. Ich habe zum 30.06 gekündigt. Am 1.07 fange ich beim neuen Arbeitgeber an. Kann ich meinen 30 Tage Urlaub mitnehmen? Grüße Katy
@kanzlei_hasselbach
2 жыл бұрын
Hallo, bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses am 01.07. eines Jahres entsteht für das jeweilige Jahr nur ein Teilurlaubsanspruch. Die Urlaubstage, die beim alten Arbeitgeber vor dem 01.07. des Jahres bereits erhalten wurden, müssen beim neuen Arbeitgeber abgezogen werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
@katydiop7
2 жыл бұрын
@@kanzlei_hasselbach vielen Dank für die Rückmeldung LG katy
@samiakhatari7870
Жыл бұрын
Hallo , Ich habe 27 Urlaubanspruch bin am 01.08.2022angefangen zu arbeiten ich kündige am 15.09.23 habe 4 Wochen kündigenfrist ich habe noch 10 tage Urlaubrest darf ich die nehmen praktisch 2 wochen Kündigungsfrist und die letzte 2 wochen Urlaub geht das ? Danke
@kanzlei_hasselbach
20 күн бұрын
Hallo, der Grundsatz ist, dass in der Tat noch verbleibender Resturlaub vor dem Ausscheiden aus dem Betrieb zu nehmen ist. Dies muss mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Denkbar ist aber auch, dass der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht auf die Arbeitskraft des ausscheidenden Arbeitnehmers verzichten kann. In diesem Fall sind Ihnen die verbleibenden Urlaubstage auszuzahlen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
@ZA-js7zy
4 жыл бұрын
Hallo ich bin am 19.5.20 gekündigt worden. Kündigung zum 31.8.20, ich habe noch 16 Tage Resturlaub und 30 Tage Jahresurlaub von 2020. Habe ich Anspruch auf 30 Tage oder bis zum 31.8.20 Anteilig also 20 Urlaubs Tage für den Jahr 2020?
@kanzlei_hasselbach
3 жыл бұрын
Bei dem abzugeltenden Resturlaub kommt es - wie von Ihnen schon richtig erkannt - auf den Zeitpunkt der Kündigung an. Erfolgt die Kündigung innerhalb der ersten Jahreshälfte, besteht nur ein anteiliger Urlaubsanspruch. Wird einem Arbeitnehmer zum 1.Juli oder später gekündigt (wie dies bei Ihnen der Fall ist), steht ihm der volle Urlaubsanspruch zu. Denkbar ist aber, dass sich im Arbeitsvertrag eine Regelung dahingehend findet, dass Urlaub im Jahr des Eintritts und Ausscheidens nur anteilig gewährt wird. Diese Regelung ist im Bezug auf den gesetzlichen Mindesturlaub unwirksam. Steht Ihnen vertraglich jedoch mehr als der gesetzliche Mindesturlaub zu, kann diese Differenz an Urlaubstagen (sofern eine solche Regelung vorhanden ist) nur anteilig anfallen. Insofern ist Ihr Arbeitsvertrag entscheidend. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Kanzlei Hasselbach
@musacelik235
7 жыл бұрын
Hallo und zwar habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Ich will zum nächstmöglichen Termin der 30.6 kündigen. Bin ich dann ab dem 01.07 frei oder muss ich weiter bis Ende Juli arbeiten ? Ich habe noch 19 Resturlaubstage (9 Tage im März genommen). Ich habe vor 4 Monaten im Juli 2 Wochen Urlaub beantragt der wurde auch genehmigt. Kann der Arbeitgeber den Urlaub streichen?
@kanzlei_hasselbach
7 жыл бұрын
Guten Tag Herr Celik, vielen Dank für Ihre Frage. Zum 30. Juni können Sie recht sicher nicht mehr kündigen. Das geht wahrscheinlich erst wieder zum 31. Juli (Ich nehme an, dass in ihrem Arbeitsvertrag vier Wochen zum Ende des Monats steht, aber das müsste ich noch genau überprüfen) Sie dürfen leider auch nicht davon ausgehen, dass sie ihre Resturlaubstage noch nehmen können. Der Arbeitgeber kann diese auch versagen und dann am Ende auszahlen. Wenn er Sie nämlich noch braucht, um die Arbeit noch zu erledigen, oder einen Nachfolger einzuarbeiten, hat er einen guten Grund, Ihnen den Urlaub zu verwehren. Den schon gewährten Urlaub kann der Arbeitgeber nur unter besonderen Gründen streichen. Problematisch ist auch hier: wenn der Arbeitgeber den Urlaub streicht, müssten sie im Prinzip gerichtlich klären, ob er das zu Recht getan hat. Bis das gerichtlich geklärt ist, müssen sie allerdings zur Arbeit gehen. Oft ist es in ihrer Situation allerdings so, dass der Arbeitgeber kein Interesse mehr an der Mitarbeit hat, und es ihm dann egal ist, ob sie noch kommen, solange er sie nicht bezahlen muss. Das müssten sie allerdings mit ihm besprechen. Ich hoffe, das hilft Ihnen einstweilen weiter. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
@emilykorner1867
2 жыл бұрын
Hallo! Würde mich sehr über Ihre Hilfe freuen! Ich arbeite seit 11 Wochen auf 450 Euro Basis ohne feste Arbeitstage - meistens 2 pro Woche. Mein durchschnittlicher Verdienst dieser 11 Wochen liegt bei ca 100 Euro. Wie errechne ich mir hier meinen Resturlaub?
@kanzlei_hasselbach
2 жыл бұрын
Hallo, der gesetzliche Urlaubsanspruch beläuft sich bei 6 Arbeitstagen pro Woche auf 24 Tage pro Jahr. Das gilt im Prinzip auch für Minijobber, auf die Stundenzahl pro Arbeitstag kommt es dabei nicht an. Bei 2 Arbeitstagen pro Woche lautet die Rechnung: 24 : 6 x 2 Tage = 8 Tage Urlaubsanspruch. In unserem Blog haben wir alle wichtigen Praxisfragen zum Thema Urlaubsanspruch beantwortet, dort finden Sie weitere Infos zur Berechnung: www.kanzlei-hasselbach.de/2013/urlaubsanspruch-wichtige-fragen-zum-recht-auf-erholungsurlaub/09/ Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
@paloma7994
4 жыл бұрын
Ich bin gekündigt worden. Grund Restrukturierungen . Da ich korrekt gearbeitet habe y Sie könnten mich nicht anhängen. Mir wird vorgeworfen das ich kommen wenn ich will gehe wenn ich will, das ich mich verweigert habe mein Job zu machen, das ich waren der Zeit der Vorgesetzte nicht vor Ort war Sitzung geführt habe, das sind schlimmer Vorwürfe die ich nicht gemacht habe ausser die Mitarbeiter Fragen was los ist! Wir haben in Juli ein neuen Vorgesetzten die mich ständig schikaniert, verfolgt, und keine Informationenfluss gegeben hat. Der Vorgesetzte ist nach oben gegangen und alle vorwürfen deponiert. Mir ist nicht gefragt worden was los ist. Die haben selbst gehandelt und selbst die entscheiden getroffen mich raus zu werfen. Ob wohl ich am längsten in das Unternehmen bin. Der neuen Vorgesetzte verbringt die Zeit in Internet und Telefoniert Standings Privat, alle mitarbeiter haben diesen Vorwurfes an das neuen Vorgesetzte in HR und GL Mitglieder deponiert ist nicht passiert. Ausser dem und trauriger ist das er nicht mal Erfahrung hat eine Logistik zu führen. Da er keine abschlossen schulen für diesen Position hat. Die Referenz die er hatte war das schlimmste vor missbrauchen von Arbeitstagen Zeit ( internet, Telefon), auch lernenden Belästigt zu haben. Ich aseptiere ihm nicht als Vorgesetzte und das habe ich auch gesagt. Darfst der Arbeitgeber meinem Schlusszeugnis Ändern? Darfst der Arbeitgeber mich nicht die 3 Monate Kündigung nicht ausbezahlen, ich werde seit Juli von der neuen Vorgesetzte gemobbt und verfolgt mich ständige. Ich sagte der firma sie sollen mich Freistellen und meine 3 Monate zahlen und fertig. Die haben gesagt nein das geht dasbist viel Geld( komischerweise spendiert die Firma wieder Geld an Organisationen und für Januar 21 ist die ganze Firma in Sant- Moritz von Freitag bis am Sonntag mit Hotel und alles inklusive Finanziert , noch dazu Dürfen wir auch die Familien mitnehmen würden sie für dem Hälfte der Preise Finanziert.) und 3 Monate Lohn können nicht Zahlen? Ein Betrag die lächerliche ist? Die wollen mich weiterhin erniedrigen und schikanieren?? Was soll ich machen?? Danke für ein Hinweis.
@kanzlei_hasselbach
3 жыл бұрын
Hallo, Ihre Situation scheint kompliziert zu sein, da es sowohl um Mobbing als auch um Kündigung geht. Leider können wir Ihnen ohne weitere Informationen nicht weiterhelfen. Konnten Sie inzwischen etwas erreichen? Sollten Sie eine ausführliche Beratung und rechtliche Unterstützung suchen, können Sie uns gerne eine Nachricht schreiben, z. B. über unser Kontaktformular: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/ Ein Erstkontakt ist kostenlos. Sollten wir für Sie tätig werden, informieren wir Sie vorab über unsere Konditionen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
@paloma7994
3 жыл бұрын
@@kanzlei_hasselbach Guten tag, viel dank für die Antwort, in der zwischen zeit befinden ich mich unter Ärztliche Behandlung. Das ganze hat mich überholt und mich psychisch vernichtet. Habe ein Anwalt eingeschaltet, aber die Schäden die mich das Unternehmen gemacht haben sind glaube ich grosser als die Vorwürfe die ich nie gemacht habe. Die Kündigung und Mobbin haben in meine Seele spüren hinterlassen. Lg
@kanzlei_hasselbach
3 жыл бұрын
Hallo, es ist verständlich, dass eine derartige Situation irgendwann die Gesundheit stark belastet. Umso wichtiger ist es, dass Sie nun bei Ihrem Arzt und bei Ihrem Anwalt in guten Händen sind. Wir hoffen Sie befinden sich auf dem Weg der Genesung und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute! Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
@chrisg5896
7 жыл бұрын
Kann der Urlaub nicht mitnehmen? Wenn man kündigt
@kanzlei_hasselbach
7 жыл бұрын
Guten Tag, wenn man den Urlaub beim alten Arbeitgeber nicht nehmen konnte, so muss dieser den Urlaub in Geld auszahlen. Der neue Arbeitgeber muss nicht mehr Urlaub gewähren, als dem Arbeitnehmer für den Zeitraum zu steht, den dieser im Jahr noch arbeitet. Insofern kann der Urlaub nicht mitgenommen werden. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer schon mehr Urlaub genommen hat, als ihm nach der Anzahl der Monate rechnerisch Zustand. Zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer den gesamten Jahresurlaub schon genommen hat. Dann muss der neue Arbeitgeber keinen Urlaub mehr gewähren. Viele Grüße, Ihre Kanzlei Hasselbach
@Freakschwimmer
7 жыл бұрын
Guten Tag, bezugnehmend auf das zweite Beispiel [AN hat gesamten Jahresurlaub schon früh genommen und kündigt dann] Ihrer obigen Antwort stellt sich mir die Frage wie das in der Praxis aussieht? Bekommt der neue AG das in der Praxis überhaupt mit, dass seine neuer AN keinen Urlaubsanspruch mehr hat? Gibt es eine Mitteilungspflicht des AN diesbezüglich, oder kann man in der Praxis hiermit idR den zweifachen Jahresurlaub "einstreichen"? Vielen Dank und viele Grüße
@kanzlei_hasselbach
7 жыл бұрын
Guten Tag, danke für Ihre Frage. In der Praxis bekommt der neue Arbeitgeber das oft nicht mit. Allerdings haben die neuen Arbeitgeber schon Mittel, um das herauszufinden. Und zwar kann der neue Arbeitgeber den Urlaubsanspruch insgesamt verweigern, bis der Arbeitnehmer ein Schreiben des alten Arbeitgebers beigebracht hat, in dem dieser schreibt, wie viel Urlaub der Arbeitnehmer schon genommen hat. So kann verhindert werden, dass der Arbeitnehmer den zweifachen Jahresurlaub nimmt. Allerdings machen das nur wenige Arbeitgeber, so dass dies in der Praxis oft nicht überprüft wird. Viele Grüße, Ihre Kanzlei Hasselbach
@Freakschwimmer
7 жыл бұрын
Vielen Dank!
@Boxerboxt
6 жыл бұрын
arbeits-abc.de/arbeitgeberwechsel-was-passiert-mit-dem-resturlaub/ Hier steht, man könne den Resturlaub zum neuen AG mitnehmen,nur müsse man eine Urlaubsbescheinigung über die genommenen Urlaubstage ausstellen lassen und beim neuen AG vorlegen? Wie im beschriebenen Beispiel dieses Links, habe ich meinen AG zum 01.07 gewechselt und bisher nur 15 Urlaubstage genommen. Beim vorherigen AG war ich mehr als 6 Monate beschäftigt. Sie schrieben, dass es nicht möglich ist Urlaubstage mitzunehmen. Welche Information ist nun korrekt? Lieben Dank und freundliche Grüße!
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