Am 13. Dezember 2023 hat der Sächsische Landtag das „Vierte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ beschlossen. Mit der Novellierung des Gesetzes setzt die Koalition aus CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD die im Koalitionsvertrag zur 7. Legislaturperiode vereinbarten Maßnahmen zur Stärkung der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes um.
Neben den wichtigen Eckpfeilern der Kostenbeteiligung des Freistaates an Großbränden, der Möglichkeit zur Einrichtung von Stützpunktfeuerwehren und der weiteren Stärkung des Ehrenamtes ändern sich auch die Bestimmungen zur Erhebung eines Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehren.
Wir, die B & P Management- und Kommunalberatung GmbH, möchten - gemeinsam mit unserem Kooperationspartner EMRAGIS Sicherheitsingenieure GmbH Ihnen einen Überblick über die Änderungen geben, die sich durch die Neufassung des SächsBRKG für Sie als Kommune ergeben.
Mit unserem Angebot richten wir uns gezielt an Führungskräfte des Brand- und Katastrophenschutzes sowie an Entscheidungsträger der Kommunen.
Nach ca. 60 Minuten verfügen Sie über ein Verständnis für die Inhalte und die damit einhergehenden Änderungen, die aus der Novellierung des Sächsischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz resultieren.
Негізгі бет Webinar "Novellierung des SächsBRKG" der B & P Kommunalberatung mit EMRAGIS Sicherheitsingenieure
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