Hallo, ich bin Arbeitnehmer, in einer Zahnärztlichen Praxis tätig, läuft die Zeiterfassung mit eintreten in die Praxis oder erst nach dem umziehen ? Dankeschön für eine Antwort.
@arbeitsrecht_wittiguenalp
11 ай бұрын
Wenn die Arbeitskleidung nicht auch privat getragen werden kann (wovon ich ausgehe wegen weißem Kittel etc), dann gehört Umkleidezeit zur Arbeitszeit. Ausnahmen sind immer denkbar. Lg Max Wittig
@fabi3117
Жыл бұрын
unwirksame Verfallsklausel im Arbeitsvertrag (wegen Schriftform): "Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit gegenüber dem anderen Vertragspartner schriftlich geltend gemacht werden."? Stattdessen kann sich der Arbeitnehmer auf die 3jährige gesetzliche Ausschlussfrist berufen? Habe ich das so richtig verstanden?
@arbeitsrecht_wittiguenalp
Жыл бұрын
Genau so ist es. Klausel ist wegen Schriftform unwirksam, ja. Textform wäre richtig. LG Max Wittig
@fabi3117
Жыл бұрын
Das trifft aber nur auf AV zu, die ab 1.10.2016 geschlossen sind, nicht für davor abgeschlossenen AV?
@arbeitsrecht_wittiguenalp
Жыл бұрын
@@fabi3117 Sie sind gut im Arbeitsrecht unterwegs. Das gilt für Verträge, die ab dem 1.10.2016 abgeschlossen wurden, denn: "§ 309 Nummer 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der seit dem 1. Oktober 2016 geltenden Fassung ist nur auf ein Schuldverhältnis anzuwenden, das nach dem 30. September 2016 entstanden ist." Voila. In jedem Fall immer einen Anwalt fragen, der sich auskennt, denn alle Einzelheiten und Spitzfindigkeiten sind nie vollständig in einem Video darstellbar. Danke daher für die Ergänzung. LG Max Wittig
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